Cellarius (CIL VI 6216. 7281. 9243–9253. IX 2484. 3424; auch cellararius Dig. XXXIII 7, 12, 9. Paull. sent. III 6, 72) ist der Sclave, der die im Vorratsraume (Cellarium) aufbewahrten Vorräte, einschliesslich des Weines (Plin. n. h. XIX 188. Plaut. Mil. 824), verwaltet und über dieselben Rechnung führt. Dig. a. O. Plaut. Capt. 895. 901. Auf dem Landgute steht er unter dem vilicus, Colum. XI 1, 19, in der Stadt vermutlich unter dem Dispensator. In grösseren Hausständen waren ihrer mehrere, Sen. ep. 122, 16, die wenigsten im kaiserlichen Hause unter einem praepositus cellariorum standen, CIL VI 8745–47. Unter dem C. steht der subpromus, Plaut. Mil. 824f. Unbekannt sind die Functionen der in Verbindung mit Tempeln genannten C., CIL XIV 2864. V 3294, vielleicht auch XIV 17.