Causarius heisst im römischen Heere der, welcher aus einem zureichenden Grunde (ex causa) von der Dienstpflicht befreit ist, so dass er in das Heer entweder nicht eingestellt wird oder vor Ablauf seiner Dienstzeit entlassen wird. Die gesetzlichen Befreiungsgründe, welche sich aus der Lebensstellung oder aus persönlichen Privilegien ergeben, s. unter Vacatio militiae. Insbesondere heisst der wegen körperlichen Gebrechens vom Dienste befreite causarius (Liv. VI 6, 14. Hist. Aug. Hadrian. 10). Daher auch causaria missio Dig. XLIX 16, 13, 3. Mommsen St.-R. III 241f. Marquardt St.-Verw. II 383f.