2) Flavius Castinus (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 639) aus Scythien (Pseudobonif. epist. 10 = Migne L. 33, 1097), Comes domesticorum des Honorius, wurde als Feldherr gegen die Franken gesandt (Greg. Tur. II 9). Zum Magister equitum befördert (Cod. Theod. II 23, 1, wo wahrscheinlich [1762] Castino für Crispino zu lesen ist), erhielt er im J. 422 in Rom das Commando über ein grosses Heer, um es gegen die Vandalen in Spanien zu führen. Noch vor dem Abmarsch verfeindete er sich durch die Hetzereien des Foederaten Sonia (Pseudoaugust. epist. 11 = Migne L. 33, 1097) mit seinem Unterfeldherrn Bonifatius, wodurch dieser zur Flucht nach Portus und von dort nach Africa veranlasst wurde (Prosp. 1278. Hydat. chron. 77. 78 = Mommsen Chron. min. I 469. II 20. Pseudobonif. epist. 10. 11). Dann zog C., durch eine gothische Hülfsmacht verstärkt, nach Baetica, belagerte dort die Vandalen und hatte sie durch Hunger schon fast zur Übergabe gezwungen, als er es leichtsinnig auf eine Schlacht in offenem Felde ankommen liess und durch den Verrat seiner Hülfstruppen besiegt wurde. Er floh nach Tarraco (Hydat. chron. 77), behielt aber sein Amt, in dem er noch 323 nachweisbar ist (Cod. Theod. a. O.). Im J. 424 war er Consul; da er aber die Usurpation des Johannes unterstützte oder wenigstens duldete, wurde er nach der Besiegung desselben verbannt (Prosp. 1288) und sein Consulat im Orient nicht anerkannt, wie die orientalischen Fasten bei Mommsen III 403 und die Datierungen Cod. Theod. I 8, 2. 3. II 19, 7. IV 4, 7. X 19, 15. 21, 3. XI 1, 33 und andere beweisen (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 644). Er soll zu seinem früheren Feinde Bonifatius nach Africa geflohen und von diesem freundlich aufgenommen sein (Pseudobonif. a. O.).