Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Sklave in Bädern
Band III,2 (1899) S. 1554
Bildergalerie im Original
Register III,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|III,2|1554||Capsarius 2|[[REAutor]]|RE:Capsarius 2}}        

2) Der, welcher in den Bädern Kleider und Wertsachen der Badenden in Verwahrung nimmt, Dig. I 15, 3, 5. Er bekommt nach Ed. Diocl. 7, 75 von jedem Badenden zwei Denare (etwas über 3½ Pf.). Nach Dig. a. O. steht er unter der Iurisdiction des Praefectus vigilum. Ein capsararius de Antoninianis (von den Thermen des Caracalla) CIL VI 9232.

Der C. der Livia CIL VI 3952 wird wohl auch irgend etwas in einer Capsa zu bewahren gehabt haben. Der puer c. ebd. 6245 ist wohl C. in der Bedeutung Nr. 1, und auch ebd. 7368 ist dies nicht unmöglich. Dunkel bleibt die Bedeutung der C. beim Militär, Dig. L 6, 7 (6). Blümner Maximaltarif 120.

[Mau. ]