RE:Capsarius 2
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Sklave in Bädern | |||
Band III,2 (1899) S. 1554 | |||
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2) Der, welcher in den Bädern Kleider und Wertsachen der Badenden in Verwahrung nimmt, Dig. I 15, 3, 5. Er bekommt nach Ed. Diocl. 7, 75 von jedem Badenden zwei Denare (etwas über 3½ Pf.). Nach Dig. a. O. steht er unter der Iurisdiction des Praefectus vigilum. Ein capsararius de Antoninianis (von den Thermen des Caracalla) CIL VI 9232.
Der C. der Livia CIL VI 3952 wird wohl auch irgend etwas in einer Capsa zu bewahren gehabt haben. Der puer c. ebd. 6245 ist wohl C. in der Bedeutung Nr. 1, und auch ebd. 7368 ist dies nicht unmöglich. Dunkel bleibt die Bedeutung der C. beim Militär, Dig. L 6, 7 (6). Blümner Maximaltarif 120.
[Mau. ]