Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopfsteuer für d. Juden
Band III,2 (1899) S. 1540
Bildergalerie im Original
Register III,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|III,2|1540||Capitularium 1|[[REAutor]]|RE:Capitularium 1}}        

Capitularium. 1) Die Kopfsteuer, welche die Juden auf Befehl Vespasians an den Tempel des Iuppiter Capitolinus zahlen mussten, wie sie sie vorher an den Tempel in Jerusalem entrichtet hatten; s. Fiscus Iudaicus. CIL VI 8604 ein kaiserlicher procurator ad capitularia Iudaeorum.