34) M. Arrius Secundus, auf seltenen Goldstücken und Silberdenaren (beschrieben bei Babelon I unter Arrius) aus der letzten Zeit der Republik. Da diese Münzen aus senatorischer Prägung hervorgegangen sind, Caesar aber das Recht der Goldprägung ausschliesslich sich selber vorbehalten hatte, so folgert Mommsen R. M.-W. 657 Anm. 555. 659 Anm. 562. 741 daraus, dass diese Münzen der Zeit unmittelbar nach Caesars Tode zuzuweisen sind, und vermutet, dass A. zusammen mit C. Clodius, C. Numonius Vaala, L. Servius Rufus das viergliedrige Münzmeistercollegium des J. 711 = 43 gebildet hat.