Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M'., cos. 129 v. Chr.
Band II,1 (1895) S. 323324
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10) M.’ Aquilius M.’ f. M.’ n. (den vollständigen Namen geben die Act. triumph.), Consul im J. 625 = 129 mit C. Sempronius Tuditanus. In den consularischen Datierungen heisst er M.’ Aquilius Vell. II 4, 5; M.’ Aquillius Oros. V 10; Aquilius Cic. de rep. I 14; nat. deor. II 14; ad Q. fr. III 5, 1; in den Fasten M. (sic) Aquilius Cassiod.; Aquilinus Chronogr.; Anullinus Chron. Pasch.; Anuilius f. Idat.

Als Consul erhielt er den Auftrag, die asiatischen Angelegenheiten zu ordnen. Zwar hatte bereits sein Vorgänger, der Consul d. J. 624 = 130, M. Perpenna, Aristonicus besiegt und gefangen genommen, den Aufstand niedergeworfen und die Schätze der Attaliden nach Rom gesandt, aber er war durch einen plötzlichen Tod zu Pergamon (Eutrop.) nicht zur endgültigen Regelung der asiatischen Verhältnisse gekommen. Dies ist die gewöhnliche und richtige Darstellung, welche sich auf Strabons (XIV 646), Iustinus (XXXVI 4, 9ff.) und Eutropius (IV 20), das heisst Livius Zeugnisse stützt und auch durch Velleius (II 4, 1) bestätigt wird. Seine Worte Aristonicus qui [324] mortuo rege Attalo — — mentitus regiae stirpis originem armis eam (= Asiam) occupaverat, is victus a M. Perpenna ductusque in triumpho, sed a M.’ Aquilio, capite poenas luit bedeuten: ‚Aristonicus wurde von M. Perpenna besiegt, später im Triumph aufgeführt (dies aber in dem des M.’ Aquilius) und hingerichtet‘. Falsch aber ist die Auslegung Neumanns Gesch. Roms während des Verfalles 273 ‚Aristonicus wurde von Perpenna besiegt und im Triumph aufgeführt, aber von M.’ Aquilius hingerichtet‘; Neumann stützt sich ferner auf Valer. Max. III 4, 5, der allerdings anzunehmen scheint, dass Perpenna thatsächlich einen Triumph über Aristonicus gefeiert habe und dann seines angemassten Bürgerrechtes verlustig erklärt worden sei. Aber auch wenn seine schillernden Phrasen (cuius vita triumphavit, mors Papia lege damnata est) diesen Sinn haben sollen, so kommen sie nicht in Betracht gegenüber den obigen bestimmten Zeugnissen ernsthafter Gewährsmänner, und die gewöhnliche Darstellung ist in ihrem Recht.

A. fand kriegerisch wenig mehr zu thun; die Einnahme einiger Städte soll er durch Vergiftung des Wassers herbeigeführt haben (Flor. II 34). Seine wichtigste Aufgabe bestand in der Feststellung der Grenzen der neuen Provinz Asia, welche er, wie üblich, in Gemeinschaft mit einer Commission von zehn Senatoren traf, Strab. a. a. O.; vgl. Waddington Fastes p. 21. Marquardt Röm. St.-V. I² 334. Er verlieh dabei Phrygia maior an Mithridates V. von Pontus zur Belohnung für die Dienste, welche er den Römern während des Krieges mit Aristonicus erwiesen hatte, Appian. Mithrid. 57; vgl. Iustin. XXXVII 1, 2. XXXVIII 5, 3. Auf seine Thätigkeit in Asien bezieht sich die Inschrift eines Meilensteins in der Nähe des alten Tralles, CIG 2920 = CIL I 557; ihr Text, der auf einer einzigen mangelhaften Abschrift beruht, ist unsicher und lückenhaft. A. ist in Asien nach Ablauf seines Consulatsjahres noch zwei Jahre als Proconsul geblieben; denn nach den Act. triumph. CIL I p. 460 triumphierte M.’ Aquillius M.’ f. M.’ n. pro cos. an. DCXXVII (= 628 Varr. = 126 v. Chr.) ex Asia pr. idus Novembr. Bald nach seiner Rückkehr zwischen 628/631 = 126/123 (dies ergiebt sich aus Appian. b. c. I 22) wurde er wegen angeblicher Bestechung durch Mithridates angeklagt: P. Lentulus, is qui princeps senatus fuit, accusabat M.’ Aquilium subscriptore C. Rutilio Rufo, Cic. div. in Caec. 60, doch ward er freigesprochen (Appian. a. a. O.). Wahrscheinlich sein Sohn ist M.’ Aquilius cos. 651 = 103 (Nr. 11).

[Klebs. ]