2) Cn. Flavius Anni filius heisst bei Piso Gell. VII 9. Cic. ad Att. VI 1, 8. Plin. n. h. XXXIII 17 der bekannte Aedil des J. 450 = 304; bei Livius IX 46, 1 ist die handschriftliche Überlieferung unsicher. Angeblich war Cn. Flavius der Sohn eines Freigelassenen; es müsste dann Annius oder wahrscheinlicher Annus als eines der unregelmässigen Praenomina betrachtet werden, wie sie in älterer Zeit bisweilen bei Freigelassenen vorkommen. Die auffällige wiederholte Setzung des Anni f. will Seeck (Die Kalendertafel der Pontifices 19) auf ein Citat aus Ennius zurückführen; Gnaeus Flavius Anni filius sei der Anfang eines Hexameters. Vgl. Cn. Flavius.