Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Persische Botenreiter
Band I,2 (1894) S. 2185 (IA)
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Angarium. Ἀγγαρήιον nannten nach Herodot VIII 98 die Perser das Institut ihrer königlichen Botenreiter, dessen Ordnung folgende war. Auf den grossen Heerstrassen waren in der Entfernung von je einem schnellen Tagesritt Stationen (ἄγγαρα Bekker Anecd. I 212. Aisch. Ag. 269) angelegt, an denen Pferde und Boten (ἄγγαροι Bekker Anecd. I 212. 325. Nicol. Dam. frg. 10, FHG III 361) immer bereitstanden, um jede ankommende Botschaft sogleich zu übernehmen und bis zur nächsten Station weiterzutragen, wo sie dann wieder abgelöst wurden (Herod. a. O. Xen. Cyr. VIII 6, 17). In der Kaiserzeit erhält dann das Wort die Bedeutung einer erzwungenen, unentgeltlichen Transportleistung für den Staat oder die Gemeinde. So richtet sich des Libanius Rede περὶ τῶν ἀγγαρείων (II 551 Reiske) gegen den Missbrauch, dass die Bauern, welche nach Antiochia zu Markte kamen, gezwungen wurden, bei der Rückkehr auf ihren Eseln, Maultieren oder Kamelen den Bauschutt der Stadt wegzuschaffen. Unter demselben Namen wird im 3. Jhdt. auch ein gesetzlicher Zwang zum Transport fiscalischer Güter erwähnt, der aber wahrscheinlich nur ausserordentlicher Weise eintrat. Er galt als Reallast des Grundbesitzes, von der nur die Güter der professores liberalium artium und der Soldaten, solange sie im Dienst waren, befreit blieben (Dig. XLIX 18, 4. L 10, 11).

[Seeck. ]