Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Thebaner
Band I,2 (1894) S. 2147 (IA)
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Androkleidas (Ἀνδροκλείδας). 1) Einflussreicher Thebaner, im J. 395 v. Chr. auf Anstiften des Tithraustes durch den Rhodier Timokrates bestochen, dass er seine Landsleute zum Kriege gegen Sparta veranlasse, um dadurch den Agesilaos aus Asien wegzuziehen (Xen. Hell. III 5, 1. Plut. Lys. 27. Paus. III 9, 8. Curtius Griech. Gesch. III 162. Holm Griech. Gesch. III 41). Doch ist, wie W. Judeich Kleinasiatische Studien (Marburg 1892) 69 zeigt, der Conflict zwischen Sparta und den mittelgriechischen Staaten nicht durch Persien ins Leben gerufen, sondern blos ausgenützt worden. Vgl. U. Köhler Herm. V 2. CIA II 6. 7. Als im J. 382 v. Chr. die Kadmeia von dem Spartaner Phoibidas besetzt wurde, befand sich A. neben Pherenikos unter den Flüchtlingen, die in Athen Schutz suchten vor den Gewaltthaten der Lakedaimonier. Xenophon Hell. V 2, 31 zählt A. zu den Häuptern der geflüchteten Thebaner und Plutarch Pelop. 5 bezeichnet ihn neben Pelopidas und Pherenikos als Führer der Verbannten. Vgl. F. Blass Att. Beredsamk. I² 625. Indessen waren die flüchtigen Thebaner auch in Athen nicht vor den Nachstellungen der oligarchischen Partei in Theben sicher; wie uns Plutarch (Pelop. 6) berichtet, wurde A. in Athen auf Anstiften der thebanischen Regierung durch Meuchelmord aus dem Wege geräumt. Vgl. E. v. Stern Geschichte der spartanischen und thebanischen Hegemonie (Dorpat 1884) 44. An seinen Tod knüpfte sich ein Process über seine Hinterlassenschaft, von dem wir durch eine verloren gegangene Rede des Lysias Kenntnis haben (Sauppe O. A. II 206. Scheibe frg. 78ff.). Der Titel der Rede lautete Ὑπὲρ Φερενίκου περὶ τοῦ Ἀνδροκλείδου κλήρου (Dionys. de Isaeo 6). Da die Kadmeia im J. 382 besetzt wurde und die Verbannten 379 zurückkehrten, so muss die Rede zwischen diese Jahre fallen. Es handelte sich in dem Process um das Vermögen und die Kostbarkeiten, welche A. bei seiner Flucht aus Theben nach Athen mitgenommen und, wie sein Gesinnungsgenosse und Landsmann Pherenikos behauptete, diesem testamentarisch vermacht hatte. Von welcher Seite die Gegenansprüche erhoben wurden, ist aus den Fragmenten der Rede nicht mehr ersichtlich. Vgl. Blass Att. Bereds. I² 626f.