RE:Ἐξίστασθαι τῶν ὄντων

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Zahlungsunfähigkeitserklärung eines Schuldners
Band VI,2 (1909) S. 1685
Zahlungsunfähigkeit in der Wikipedia
GND: 4122123-0
Zahlungsunfähigkeit in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register VI,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VI,2|1685||Ἐξίστασθαι τῶν ὄντων|[[REAutor]]|RE:Ἐξίστασθαι τῶν ὄντων}}        

Ἐξίστασθαι τῶν ὄντων[WS 1] bezeichnet die Zahlungsunfähigkeitserklärung eines Schuldners, der den Gläubigern überläßt, sich aus dem Vorhandenen zu befriedigen, bei Rhedern, [Demosth.] XXXIII 25, Wechslern, Demosth. XXXVI 50. XLV 64, allgemein XXXVII 49. Daß eine besondere Erklärung des Schuldners dazu gehörte, scheint aus Aristoph. Ach. 617 hervorzugehen. Über das weitere, insbesondere ob die Behörde dabei mitwirkt, ist nichts bekannt. Poll. VIII 145 gibt als gleichbedeutend ἀποστῆναι τῆς οὐσίας, παραχωρῆσαι τῶν χρημάτων an. Vgl. Lipsius Att. Proz. 698.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert: Existasthai ton onton.