Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Original eines literarischen Werkes
Band II,2 (1896) S. 25962597
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Ἀυτόγραφον,[WS 1] die eigenhändige Niederschrift, das Original eines litterarischen Werkes (Gal. XVIIIa 574, 4, wo Hase im Thes. ling. gr. ἀντίγραφον für ἀ. vermutet [?]. Plut. adv. Colot. 14. Porphyr. v. Plot. 20. Symm. ep. III 11, 2. Theodos. Aug. epist. ad Aus. p. 1, 3 ed. Schenkl; von Briefen Dion. Hal. ant. V 7, 1. 10, 3. Jos. bell. Iud. I 137. Plut. Sert. 27. Suet. Aug. 71. 87). Gell. IX 14, 7 steht dafür in gleichem Sinne idiographus (von Vergils Georg.), Cic. ad Att. XVI 3, 1 ἀρχέτυπον. Gegenüber stehen ihm die Abschriften, ἀπόγραφα (s. d.), und, ursprünglich mit der Nebenbedeutung der urkundlichen Genauigkeit, ἀντίγραφον (s. d.) Oft fällt der Natur der Sache nach ἀνέκδοτα in der Bedeutung mit ἀ. zusammen. Der grösseren Handlichkeit wegen und zum Zweck leichterer Änderungen bedienten sich die Schriftsteller für ihre Concepte meist des Pergamentes, διφθέραι, membranae (Cic. ad Att. XIII 24. Hor. serm. II 3, 2; a. p. 389. Petron. 115. Pers. III 10. Iuv. VII 23f. Paul. ep. ad Tim. II 4, 13 u. vgl. den Titel membranarum der Neratius in Dig. XLVII 10, 41), in älterer Zeit der δέλτοι (Dion. Hal. de comp. verb. 25 med. von Platons Polit.), ebenso später der (tabellae) pugillares (Sen. ep. II 3, 6), aber auch der Chartablätter oder Chartarollen (Catull. 22. Plin. ep. III 5, 17). Unter Umständen, wenn die Sache eilte und der Zustand des Entwurfes es zuliess, wurden die Pergamentblätter unmittelbar dem Buchhändler (bibliopola, librarius) zur Veröffentlichung übergeben (Cic. a. O.); in der Regel liess aber der Schriftsteller, wohl um das Original in der Hand zu behalten, durch einen Sklaven (servus litteratus) eine Reinschrift machen oder besorgte dies selbst. Diese, vermutlich vom Autor noch durchgesehen, kam dann in die Hände der Schreiber (librarii), welche die weiteren Abschriften nahmen; sie galt gleich jenen Concepten als ἀ. Ein Verkauf des ἀ. seitens des Autors an den Buchhändler (so Birt Buchw. 355) ist nicht nachweisbar (s. Dziatzko Rh. Mus. XLIX 562ff.). Auf die Erhaltung der ἀ. wurde, sobald sie einmal in Abschriften verbreitet waren, in der Regel kein Gewicht gelegt; eine Ausnahme machten Schriftsteller, die schon bei Lebzeiten allgemeiner Anerkennung und hohen Rufes sich erfreuten. Ihre [2597] grosse Bedeutung hatte sie aber bei der Unzuverlässigkeit der gewöhnlichen Abschriften und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit des Zurückgehens auf Exemplare mit möglichst gesichertem Text. Daher fingen Grammatiker und Buchhändler sehr bald an, von Schriftstellern, die dauernd gelesen wurden und denen die gelehrte Thätigkeit sich zuwandte, die ἀ. aufzusuchen; besonders bemächtigten sich ihrer die Schüler und Freunde der Autoren, und aus deren Besitz gelangten sie gewiss auch in öffentliche Bibliotheken. Plinius n. h. XIII 83 erzählt von monimenta Tiberi Gaique Gracchorum manus, die er gesehen habe, und von solchen des Cicero, Augustus und Vergil, die man oftmals sehe, meint damit aber nach Birt Buchw. 350 vielleicht nur gleichzeitige Abschriften. Originale von Ciceros und Livius (?) Schriften im Besitz des librarius Dorus erwähnt Sen. de benef. VII 6, 1 (s. Rh. Mus. XLIX 57lf.). In Unterschriften griechischer Bibelcodices werden eigenhändige Exemplare des Origenes und des Pamphilus erwähnt (Gardthausen Gr. Pal. 374). Besonders geschätzt und teuer bezahlt wurden natürlich ἀ. berühmter Verfasser, die noch nicht veröffentlicht waren; so Bücher des Philolaos (Steinhart Leb. Plat. 150. 314f.), Speusippos, Pompilius Andronicus, Collectaneen des Plinius des Älteren (s. Rh. Mus. XLIX 563f.). In den Testamenten und Hinterlassenschaften der griechischen Philosophen spielen sie eine Rolle; s. Diog. Laert. a. m. St. und K. G. Bruns Ztschr. d. Sav.-Stift. f. R.-Gesch. I Rom. Abt. 1ff. Auch untergeschobene ἀ. gab es nicht wenige (vgl. z. B. Plin. n. h. XIII 88); ein Teil der ausgedehnten pseudepigraphen Litteratur geht auf solche zurück.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert: Autographon.