Ἀσσάριον,[WS 1] die bei den Griechen übliche Bezeichnung des Münzasses, lehnt sich an die lateinische Nebenform assarius an, die durch die aus Varro de ling. Lat. VIII 71 bekannte Überlieferung über das aes equestre bezeugt ist: equum publicum mille assariûm esse (Varro erklärt = mille assariorum, ab uno assario multi assarii, ab eo assariorum, und gleicht mit diesem Genetiv die Form assariûm; daher vielleicht Charisius 76, 3 assarius ab antiquis dicebatur, nunc as dicitur; vgl. auch Hultsch Script. metr. II 144, 11); ähnlich ist das Verhältnis von δηνάριον zu denarius. Soweit ἀ. sachlich mit as zusammenfällt, also wo es den As der römischen Reichswährung betrifft, ist an dieser Stelle nichts weiter zu bemerken. Doch ist es fraglich, wie weit die ἀ. der Provincialwährungen mit dem As der Reichswährung identisch sind. Nur auf kretischen Silbermünzen der neronischen Zeit (Svoronos Numismatique de la Crète ancienne Tf. XXXII 2, 5ff.) ist die Einheit ausdrücklich als ἀσ(σάριον) Ἰτ(αλικόν) bezeichnet; Stücke mit ‚24 italischen Assen‘, ἀσ. Ἰτ. κδ, welche 5.20 – 5.47 g wiegen, und ein mit ἀσ. Ἰτ. ιβ bezeichnetes Stück, im Gewichte von 2.37 g, liegen, da der neronische Denar normal 3.41 g wiegt, nahe an den Sollgrenzen von 5.115, bezw. 2.558 g. Andererseits hat Th. Mommsen aus den Zinsspecificationen der in traianischer Zeit von C. Vibius Salutaris für Ephesus abgefassten Stiftungsurkunde [1743] schliessen zu sollen geglaubt, dass auch die in der Provinz Asia während der Kaiserzeit übliche δραχμή 16 ἀσσάρια enthielt, eines dieser ἀ. also, da die asianische δραχμή damals als 3/4 des Reichsdenars galt, nur 3/64 Denar oder 3/4 eines römischen As gleichkam (Ztschr. f. Num. XIV 1887, 41). Mommsen räumt ein, dass diese Annahme durch die Inschrift des Salutaris nicht unbedingt gefordert werde; mir erscheint sie darum nicht gerade sehr wahrscheinlich, weil das ἀ. als Teilstück einer provincialen Drachme nicht vom Reichsas klar, wie die δραχμή selbst vom δηνάριον, unterschieden wird. In der Schenkung des Eleutheros und seiner Gattin an die Gemeinde Syros (CIG 2347 k p. 1059) werden den δηνάρια (nicht Drachmen) ἀσσάρια entgegengesetzt, und ich weiss keinen einzigen sicheren Beleg dafür anzuführen, dass das ἀ. jemals direct als kleine Einheit der δραχμή genannt wird. Vielmehr ist mit Hicks, dem späteren Herausgeber der Inschrift des Salutaris (Ancient greek inscriptions in the british Museum nr. 481) anzunehmen, dass das Provinzialkupfer Asiens auf den Fuss des Reichsas gemünzt war, aber im Kurs gegen dasselbe so abgefallen war, dass damals erst 18 Assaria (genauer: ungefähr 18 Assaria) mit einem Reichsdenar eingewechselt worden seien; es ist ausserdem (durch Z. 147) Grund zur Annahme vorhanden, dass das Disagio gerade damals sich vergrössern zu wollen schien. — Zu vergleichen damit ist die nur wenig spätere pergamenische Inschrift bei Fraenkel Inschr. v. Pergamon nr. 374 Df., wo in einem Verzeichnisse der Pflichtleistungen der ὑμνωδοὶ θεοῦ Σεβαστοῦ καὶ θεᾶς Ῥώμης die Angabe ἉΘΤΟΥΛΕΠΤΟΥ erscheint; also ist wahrscheinlich auch hier mit 9 A. ein halber Denar gemeint; ausserdem ist zu beachten die Abkürzung Ἁ und die Bezeichnung der Provincialasse als ἀσ(σάρια) τοῦ λεπτοῦ.
Auf Chios schlug man während der Kaiserzeit (Imhoof-Blumer Griech. Münzen 658ff. Head im Katalog des britischen Museums) ein ἡμιασσάριον zwischen 4 und 2.1 g, ein ἀ. zwischen 11.5 und 4.2 g, ein ἀσάριον (oder ἀσσάριον) ἥμυσυ, d. i. 1½ Asses (vgl. die Glosse des Corpus gloss. II 248 ασσαριου ημισυ sesquas), zwischen 11.50 und 3.55 g, δύο ἀσάρια zwischen 10.8 und 4.4 g und τρία ἀσσαρία oder τριὰς ἀ(σσαρίων) zwischen 21.84 und 6.42 g; die niedereren unter den angeführten Grenzen gehören augenscheinlich späteren Zeiten als die oberen an. Da chiotisches Kupfer zwischen 14.4 und 7.19 als ὀβολός signiert erscheint, hat Imhoof-Blumer es mit dem Zweiasstück geglichen und angenommen, dass die Bezeichnung ὀβολός älter und durch die neuere Benennung δύω ἀσσάρια verdrängt worden sei; vgl. die Glosse Corp. gloss. II 378 ὀβολός nummum nummus assis; hoc duopundium; nicht darf ebendahin Polybios II 15, 6 verstanden werden, vgl. Hultsch Metrologie² 253. Sonst wird der As von den Griechen wiederholt durch das aus ihrer heimischen Gewöhnung genommene ὀβολός bezeichnet, vgl. Plut. Popl. 11. Suid. s. ἀσσάρια. Gloss. Labb. p. 130 ὀβολόν asse. Hingegen kann ich nicht zugeben, dass die von Mommsen St.-R. III 761, 2 und von anderen aufgestellte Behauptung richtig sei, dass die Synonymität von ἀ. und [1744] ὀβολός in der Kaiserzeit aus Paulus (Dig. XVI 1, 26, 1) hervorgehe; denn die als Zinserträgnis bezeichneten ὀβολοί τέσσαρες gehören wie die μνᾶ, von der sie berechnet werden, zur provincialen δραχμή; in Reichsgeld ist das Kapital berechnet, die Zinsen aber wie in der Urkunde des Salutaris in provincialem Courant. Ein 1½-As der Insel Syros aus der Zeit des Septimius Severus und die von Septimius Severus bis auf Gallien geschlagenen 2 As-, 4 As-, 6 As- und 8 As-Stücke von Lakedaimon bezeichnet mit ἉἉ, ἉΔ (ΑCΔ), ἉϜ und ἉΗ (Imhoof-Blumer Monnaies Grecques 173f.; Griech. Münzen 686. Head im Katalog des brit. Museums), tragen gleichfalls die ausdrückliche Wertung als Multipla des Reichsasses; Gewichte und Durchmesser sind, wie beim Provincialcourant überhaupt und zumal in der Zeit des ärgsten Münzverfalls, zu wenig deutlich abgestuft und unterschieden. Als ἀσσάρια werden auch die Multipla verstanden, welche in der Zeit von Kaiser Valerien bis auf Tacitus, also etwa 253-276, in einer Gruppe südkleinasiatischer Städte mit β, γ, δ, ς, η, ι oder ι/α oder ι α (wie Imhoof annimmt = ι d. i. 10, ἀσσάρια) und ιβ bewertet sind (Imhoof Griechische Münzen 681ff.). Die östlichsten dieser Orte sind Syedra, Laerte und Iotapa, die westlichsten Isinda, Pogla und Attaleia, die nördlichsten Karalis und Sagalassos; die dürften die Grenze der damaligen Provinz Lycia Pamphylia bezeichnen und samt und sonders auf Befehl der Regierung dieser Provinz geschlagen sein. Auch für die mit ς, ζ und ια (‚= 10 Asses‘?) signierten Bronzemünzen von Argos aus der Zeit Valerians und Galliens, sowie für das Kupfer von Amastris seit Elagabal (mit β, γ, δ und η) und anderes vereinzeltes Provincialkupfer mit Wertmarken nimmt Imhoof ἀ. als Einheit an; das Gleiche Gardner für das mit Α< (= 1½), β, γ, δ, δc (= 4½) und ε signierte Kupfer der Münzconvention der Städte an der Westküste des schwarzen Meeres (Num. Chronicle 1876, 307ff.).