Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Speziell als Theaterarchitekt
Band II,1 (1895) S. 552
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Ἀρχιτέκτων[1] (s. auch unter Architectura namentlich S. 550). 1) Ausser der allgemeinen Bedeutung des Wortes begegnet bei Dem. XVIII 28 die specielle eines Theaterarchitekten, der einzelnen Personen z. B. fremden Gesandten Plätze im Theater reservieren muss (θέαν κατανεῖμαι), wenn er dazu Auftrag erhält. Offenbar ist ein solcher Architekt Pächter des betreffenden Theaters (θεατρώνης) und zahlt an die Staats- oder Gemeindekasse das Pachtgeld gegen das Recht, die Eintrittsgebühr zu erheben. Daher kommt es, dass er von Staatswegen verhalten werden kann, in berücksichtigungswerten Fällen Plätze umsonst zur Verfügung zu stellen. Ein Pachtvertrag zwischen vier Pächtern und der Gemeinde Peiraieus ist inschriftlich CIA II 573 erhalten. Die Inschrift CIA II 335 erwähnt den . gleichfalls, derselbe wird dort angewiesen, dem in der Inschrift Geehrten θέαν κατανεῖμαι.

[Szanto. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert Architekton