Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Behörde des aetolischen Bundes
Band I,2 (1894) S. 2837 (IA)–2838 (IA)
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Ἀπόκλητοι. An mehreren Stellen des Polybios wird so eine Behörde des aitolischen Bundes genannt, IV 5. XX 1. 10. XXI 3. Dieselbe muss ein dem Strategen zur Seite stehender Rat gewesen sein, welcher auch die Verhandlungen mit den auswärtigen Staaten leitete. Liv. XXXV 34 sagt von ihm … sanctius consilium ex delectis constat viris und erwähnt ihn noch XXVI 24. XXVIII 7. XXXV 45. 46, 1. Polybios nennt die ἀ. auch ἄρχοντες τῶν Αἰτωλῶν, Livius principes. Aus alle dem ergiebt sich, dass sie ein ständiger Rat waren, der die laufenden Geschäfte wahrzunehmen hatte. Da uns nun eine aitolische βουλά oder ein aitolisches συνέδριον bezeugt ist, anderseits aber die ἀ. der Volksversammlung von Polybios wie von Livius gegenübergestellt werden, hat man die ἀ. vielfach mit dem συνέδριον identificiert. Doch ist es nicht unmöglich, dass sie einen engeren Rat gebildet haben als das grosse συνέδριον, wofür Polyb. XX 1 (τριάκοντα τῶν ἀποκλήτων) aber nicht spricht, da dort nur eine aus der Gesamtzahl der Apokleten gewählte Commission gemeint [2838] ist, wohl aber die oben citierte Definition des Livius. Vgl. E. Kuhn Entstehung der Städte der Alten 125ff. Vischer Kleine Schriften II 374. M. Dubois Les ligues étolienne et achéenne 201f.

[Szanto. ]