Ἀπενιαυτισμός, Bezeichnung für die Landesflucht wegen eines Vergehens, zunächst auf die Dauer eines Jahres (Suid. s. ἀπενιαυτίσαι. Bekk. anecd. 421, 20), speciell für die Landesflucht des Totschlägers (Plat. leg. IX 866 c). Der Ausdruck wird wohl auch für längere Dauer gebraucht (τριετεῖς ἀπενιαυτήσεις, Plat. a. Ο. 868 e), galt aber doch eigentlich, und nicht blos bei den Grammatikern, für die Zeit eines Jahres (Xen. mem. I 3, 13). Vgl. Philippi Areopag und Epheten 116. Meier-Lipsius Att. Proc. 380.