Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Cheirotechnion, die Gewerbesteuer?
Band III,2 (1899) S. 2225
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Χειροτέχνιον, ein Wort von zweifelhafter Bedeutung, das einmal in einer delphischen Ehreninschrift bei Wescher-Foucart Inscr. de Delphes nr. 8 in der Verbindung ἀντὶ δὲ τοῦ χειροτεχνίου ἱστάτω τὸ προσκάνιον Ἡρακλείοις vorkommt, also wohl eine Leistung bezeichnet, die dem Geehrten zukam, von der er aber gegen die Verpflichtung, ein (hölzernes) Proskenion zum Feste jedesmal aufzustellen, befreit wurde. Büchsenschütz Besitz und Erwerb 333 hält dafür, dass eine Gewerbsteuer gemeint sei.

[Szanto. ]

Nachträge und Berichtigungen

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Band S VII (1940) S. 84
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S. 2225 zum Art. Χειροτέχνιον:

Die Kunst eines χειροτέχνης, belegt nur in Delphi, was v. Hiller zu Syll. 481, B 3 und H. Bulle Das Theater zu Sparta, S.-Ber. Akad. Münch., phil.-hist. Abt. 1937, 5, 55 deuten: ‚In Anerkennung seiner Handwerkertüchtigkeit soll er an den Herakleen das Proskenion aufstellen.‘ Eine andere Erklärung legt die ἀτέλεια τοῦ [χειρο]τεχνίου nahe, welche einem Lieferanten verliehen wird (3. Jhdt. v. Chr.), vgl. Rev. de philol. 1934, 364. Danach bedeutet χ. eine Steuer, also die Gewerbesteuer, so auch Felsmann Beitr. z. Wirtschaftsgesch. von Delphi, Diss. Hamb. 1937, 8.

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Band R (1980) S. 82
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Cheirotechnion

Die Gewerbesteuer (?). (L) S VII.