Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Athenisches Gerichtslokal
Band XV,2 (1932) S. 1396
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Μητίχου, τό oder τὸ Μητιόχου, ein athenisches Gerichtslokal, das nur Phot. s. Μήτιχος und Poll. VIII 121 in der oben unter Μεῖζον besprochenen Stelle erwähnen. Letzterer sagt τὸ δὲ Μητίχου δικαστήριον μέγα οὕτω κληθὲν ἐπὶ Μητίχου ἀρχιτέκτονος; ähnlich Lex. Seguer. V in Bekker anecd. 309, 17 = Hesych. s. Μητίχου τέμενος. Wenn man sich an den zweiten Teil der Angabe der Append. proverb. III 94 hält: δικαστήριον ὀνομασθὲν ἀπὸ Μητιόχου ἀρχιτέκτονος ἢ ῥήτορος τῶν οὐ τὰ βέλτιστα συμβουλευσάντων, so könnte man an den von der Komödie verspotteten Metiochos aus dem Kreise des Perikles denken, den Plut. praec. ger. reip. 811f. erwähnt (τῶν Περικλέους οὗτος εἷς ἦν ἑταίρων), den wir aber sonst nicht näher kennen; s. Kirchner Prosop. Att. 10131. Für Μητίοχος spricht, daß nur dieses, nicht aber Μήτιχος, attisch ist. Das Μητιχεῖον bei Pape-Benseler Lex. d. griech. Eigennamen ist Erfindung der Herausgeber. Vorsichtig zurückhaltend urteilt Lipsius Att. Recht u. Rechtsverfahren 170.