Μελλέφηβος ist zunächst nur eine Bezeichnung für die Altersstufe nach den Knabenjahren. So heißt es bei Eustathius (Il. p. 962, 10): ὁ δὲ μετ’ αὐτὸν (nach dem παῖς) πάλλαξ καὶ βούπαις καὶ ἀντίπαις καὶ μ.; und Censorin. de die natali 14, 8 gibt genau die Stufen des Jünglingsalters an: De tertia autem aetate adulescentulorum tres gradus esse factos in Graecia priusquam ad viros perveniatur, quod vocent annorum XIIII παῖδα, μελλέφηβον autem XV, dein sedecim ἔφηβον, tunc septemdecim ἐξέφηβον. Dem μ. soll nach Hesych der spartanische μελλείρην entsprechen (μ.· μελλέφηβος), und so heißt es bei Plut. Lyk. 17 καλοῦσι … μελλείρενας … τῶν παίδων τοὺς πρεσβυτάτους (danach Suid.). Kaum richtig nimmt daher Toynbee Journ. hell. stud. XXXIII 261 an, daß der junge Spartaner erst mit Vollendung des 18. Jahres μελλείρην wurde. Wichtig ist jedenfalls, daß der μ. ein Aspirant auf die im Altertum so bedeutsame Ephebie ist. Nun treten in attischen Inschriften μ. gelegentlich korporativ auf. So weihen einmal in dem letzten Viertel des 1. Jhdt. v. Chr. (Roussel Délos col. Athén. 369ff.) den Musen 10 μ., Bürgerssöhne außer einem Antiochier (Bull. hell. VII 75 nr. 3 = Ν. 1 x Poland Gesch. d. griech. Vereinsw.), ein andermal 8 μ., ebenfalls athenische Bürgerssöhne außer einem Milesier, das Bild ihres Lehrers (Bull. hell. VII 76 = Ν 1 y Pol.), im letzteren Falle zugleich συνέφηβοι, kaum dieselben jungen Leute, wie Ziebarth Aus dem griech. Schulwesen² 35 meint, das Bild des Tamias. Foucart z. St. vermutet recht wahrscheinlich, daß es sich in Anbetracht der kleinen Zahlen von Genossen und des Umstandes, daß die Weihung an die Musen erfolgt, um junge Leute handelt, die in einer Art Vorschule zur Ephebie eine mehr wissenschaftliche Ausbildung genossen. Unklar bleibt die auf einer öffentlichen Urkunde erst viel später angebrachte Aufzeichnung [με]λλεφήβων (IG II 952 b = Ν 1 b Pol.). Auch auf einer Grabschrift [558] von Mylasa Bull. hell. XII 33 = Ν 84 Pol. wird dem Namen eines Verstorbenen μ. beigefügt, vielleicht nur als Bezeichnung seines Lebensalters. Mit μελλοέφηβος(!) wird 217 n. Chr. Oxy. Pap. IX 1202, 17 ein vierzehnjähriger Anwärter auf die Ephebie bezeichnet, dessen Vater um seine Aufnahme in die Ephebenliste bittet, da er offenbar übergangen war. Poland Gesch. d. griech. Vereinswes. 97. 207.