Διαγραφεῖς sind Beamte, die seit der Neuordnung des attischen Steuerwesens unter Nausinikos 378/7 im Amte waren. Sie setzten nach den Zeugnissen der Grammatiker (Harpokr. Suid. s. διάγραμμα. Bekk. Anecd. gr. 236. 241) innerhalb der Symmorien (s. d.) die Beiträge fest, die ein jeder Angehörige derselben nach Massgabe des von ihm selbst angegebenen Vermögens zu
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dem auf die Symmorie entfallenden Teil einer εἰσφορά (s. d.) zu leisten hatte, entsprachen also unseren Steuereinschätzungscommissionen; vgl. Gilbert Hdb. d. gr. Staatsalt. I² 413,3. Busolt Gr. St.- und Rechtsalt. 301, 7. Die von ihnen aufgestellten Listen hiessen διαγράμματα. Wohl mit Unrecht wirft Caillemer in Daremberg-Saglio Diction. II 123 die δ. zusammen mit den ἐπιγραφεῖς, von denen die genannten Grammatiker unter dem Wort allerdings ungefähr ebendasselbe aussagen. Durch Isocr. XVII 41 wissen wir bestimmt, dass ἐπιγραφεῖς, selbst Metoiken, die Steuerlisten für die εἰσφορά ihrer Standesgenossen aufstellten; vgl. Gilbert a. a. O. 199. 409. Vielleicht hiessen ebenso auch diejenigen Beamten, die vor Nausinikos die Steuerlisten der Bürger aufstellten. Ihre Anzahl ist uns nicht bekannt; δ. wird es wohl einen für jede Symmorie gegeben haben.