Textdaten
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Autor: Friedrich Wilhelm von Hoven[1]
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Titel: Polizeyordnung
Untertitel:
aus: Anthologie auf das Jahr 1782, S. 124
Herausgeber: Friedrich Schiller
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1782
Verlag: J. B. Metzler
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Erscheinungsort: Stuttgart
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Quelle: Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
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[124]
Polizeyordnung.


Getrost! Izt würgt das Pfuscherheer
Mit Henkers Hand das Volk nicht mehr,
Das Mittel ist jezt ausgedacht,
Das man sie all – zu Doktors macht.

Hr.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die Autorschaft des Textes ist nicht zu hundert Prozent geklärt, da sich die Chiffre Hr. nicht mit Sicherheit einem bestimmten Schriftsteller zuordnen lässt.
    Eduard Bülow kann die Chiffre keinem bestimmten Autor zuordnen.
    Eduard Boas vermutet, dass das Kürzel für Hoven, Petersen, Scharffenstein oder Haug stehen könnte.
    Edmund Goetze hingegen schreibt die Chiffre Friedrich Wilhelm von Hoven zu.
    Genaueres in:
    • Edmund Goetze: Grundrisz zur Geschichte der deutschen Dichtung aus den Quellen von Karl Goedeke. Zweite ganz neu bearbeitete Auflage. Fünfter Band - Vom siebenjährigen bis zum Weltkriege. Zweite Abteilung. Dresden: Verlag von L. Ehlermann, 1893, Seite 165f.
    • Eduard Boas; Wendelin von Maltzahn (Hrsg.): Schiller’s Jugendjahre. – Zweiter Band. Hannover: Carl Rümpler, 1856. Seite 205 f.
    • Friedrich Schiller; Eduard Bülow (Hrsg.): Anthologie auf das Jahr 1782 von Friedrich Schiller — Mit einer einleitenden Abhandlung über das Dämonische und einem Anhange neu herausgegeben von Eduard Bülow. Heidelberg: Verlag von Bangel & Schmitt; Hoffmeister’sche Univ.-Buchhandlung, 1850. Seite XXXIX. f.