Polizei und Verbrecherthum in Berlin (2)

Textdaten
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Autor: Paul Lindenberg
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Titel: Moabit
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aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 731–735
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Einblicke in das Königliche Untersuchungsgefängnis im Stadtteil Moabit (heute Justizvollzugsanstalt Moabit)
Reihe: Polizei und Verbrecherthum in Berlin
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Polizei und Verbrecherthum in Berlin.[1]

Von Paul Lindenberg. Mit Abbildungen von L. Manzel.
Moabit.
Im Untersuchungsgefängniß. – Der Justizpalast. – Eine Schwurgerichtssitzung. – Vom Leben zum Tode.

In unseren bisherigen Schilderungen haben wir die Laufbahn der Verbrecher bis zu ihrer Verhaftung durch die Kriminalpolizei und ihrer Internierung im Central-Polizeigebäude am Alexanderplatz verfolgt; es erübrigt uns zum Schlusse dieser Artikel noch, einen Blick auf die Untersuchungshaft, die Verurtheilung der Ueberführten und schließlich auf die Sühne der blutigen That zu werfen. Wie wir schon früher erwähnt haben, währt der Aufenthalt eines eingefangenen Verbrechers im Polizeigefängniß am Alexanderplatz nur kurze Frist, da nach einer alten Verfügung die Untersuchungsakten eines jeden Verhafteten binnen vierundzwanzig Stunden so weit gefördert sein müssen, daß er zugleich mit den Akten dem Untersuchungsrichter überwiesen werden kann[.] Zu gleicher Zeit erfolgt seine Ueberführung in das Untersuchungsgefängniß zu Moabit mittels des „Grünen Wagens“, und dort wird er womöglich noch am selben, spätestens am nächsten Tage dem Untersuchungsrichter vorgeführt, der ihn verhört und, falls er nicht seine Entlassung verfügt, was in den seltensten Fällen geschehen kann, die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Diese kann Wochen und Monate lang dauern, bis die Akten über das Verbrechen abgeschlossen sind und in öffentlicher Gerichtssitzung die Anklage erhoben wird. Welche Anforderungen übrigens an die Thätigkeit und den Pflichteifer der Untersuchungsbeamten gestellt werden, geht daraus hervor, daß einzelne derselben jährlich bis dreitausend Personen vernehmen müssen, wozu sich noch ihre Anwesenheit bei Obduktionen, Lokalbesichtigungen oder Lokalterminen gesellt.

Die Centralhalle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses mit dem überwachenden Beamten.

Unterwerfen wir nun, ehe wir uns den ferneren Schicksalen des Inhaftierten zuwenden, [732] das Moabiter Untersuchungsgefängniß selbst einer Besichtigung. In unmittelbarer Nähe des Kriminalgerichtsgebäudes in den Jahren 1876 bis 1881 erbaut und mit letzterem mehrfach direkt verbunden, gewährt es 1230 Gefangenen (darunter 220 weiblichen) Aufnahme, von denen 820 isoliert und 410 in Gemeinschaftshaft untergebracht werden können; das Männer- und das Weibergefängniß sind baulich vollständig voneinander getrennt, wobei wir erwähnen, daß sich die weiblichen Gefangenen meist in Gemeinschaftsräumen befinden, während über die männlichen mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich Einzelhaft verfügt wird. Hinter dem Verwaltungsgebäude mit den Bureauräumen, den Dienstwohnungen des Direktors, des Oberinspektors und des Anstaltsgeistlichen sowie dem Gefangenensprechzimmer und der Militärwache erhebt sich massig und drohend, in Ziegelrohbau ausgeführt, das Männergefängniß, auf allen Seiten von Mauern eingeschlossen und von mehreren Militärposten bewacht. Vier Stockwerke hoch, enthält es zugleich umfassende Boden- und Kellerräumlichkeiten; es ist strahlenförmig gebaut, in der Weise, daß fünf Flügel von einer Centralhalle sich abzweigen. Von diesem Centrum aus, in dessen Mitte sich eine gewaltige eiserne Säule erhebt, können alle Flügel überblickt werden; eiserne Brücken stellen die Verbindung her zwischen der Halle und den einzelnen Stockwerken, an deren Zellenreihen eiserne Laufgänge entlangführen, die wiederum untereinander durch Querbrücken verbunden sind. Man kann also auch in jedem Flügel von unten nach oben und von oben nach unten die genaueste Umschau halten und sich sofort von der kleinsten Unordnung durch den Augenschein überzeugen; außerdem wird jedes laute Wort, jedes noch so unbedeutende Geräusch durch alle Stockwerke vernommen. Dieses innere eiserne Gerippe des Gefängnisses erscheint wie ein riesiges Spinnengewebe, in welchem selbst die Spinne nicht fehlt, in der Gestalt eines Beamten, der auf der drittobersten Plattform jener Säule seinen Platz hat und von hier aus das ganze Innere überblickt; er ist es auch, der die Vorführung der Gefangenen vor den Untersuchungsrichter anordnet, nachdem ihm letzterer durch Telephon mitgetheilt hat, wen er zu sprechen wünscht. Der Aufseher stellt in solchem Falle in dem neben seinem Sitze befindlichen Verzeichniß die Nummer des betreffenden Gefangenen, die stets der Nummer seiner Zelle entspricht, fest, ruft durch ein Alarmzeichen – je nach der Anzahl der Schläge – einen der Aufseher jenes Flügels, in welchem sich die bewußte Zelle befindet, und befiehlt ihm die Vorführung des Gefangenen.

Die Mittagssuppe.

Die Isolierzellen sind alle genau nach demselben Muster eingerichtet; eine starke Bohlenthür, mit schwerem Riegelschloß versehen und derart angebracht, daß sie nicht ausgehoben werden kann, schließt die Zelle von den eisernen Laufgängen ab; an jeder Thür ist eine Klappe, durch welche den Gefangenen das Essen hineingereicht wird; eine kleine, von außen durch einen beweglichen Deckel verschließbare Oeffnung ermöglicht, ohne daß der Insasse etwas merkt, seine Beobachtung. Die Zellen sind vier Meter lang, fast zweieinhalb Meter breit und zweidreiviertel Meter hoch; der Thür gegenüber befindet sich über Mannshöhe das vergitterte Fenster, mit einer Vorrichtung zum Lüften, die von dem Gefangenen nach Belieben gestellt werden kann. Die Einrichtung jeder Zelle besteht aus einem Holztisch, der an einer Seite an der Wand befestigt und zum Herunterklappen eingerichtet ist, aus einem Schemel ähnlicher Konstruktion, einem Holzregal zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln – denn der Gefangene darf sich, wenn er über die nöthigen Mittel verfügt und der Arzt nichts dagegen einzuwenden hat, selbst beköstigen – aus einer eisernen, gleichfalls an der Wand befestigten und aufklappbaren Bettstelle mit Indiafasermatratze und Bettzeug, endlich aus den nöthigen Gegenständen zum Waschen, Wassertrinken, Säubern der Kleidung. In vorzüglicher Weise ist die Zufuhr guter und der Abzug der schlechten Luft geregelt; die Heizung geschieht durch erwärmte Luft. Durch ein Telephonzeichen kann ferner der Gefangene den Wärter herbeirufen und ihm seine Wünsche übermitteln.

Inneres einer Zelle.

Neben diesen Zellen giebt es auch noch sogenannte „schwere“ oder „Mörder“-Zellen, in welche gewöhnlich gefährliche Verbrecher gesteckt werden; in diesen ist die Thür innen mit Eisenblech beschlagen und noch mit besonders starken Riegeln versehen; der Boden ist nicht von Holz, sondern cementiert, das Gaslicht fehlt gänzlich und die Bettstelle ist von Holz, damit der Gefangene sich nicht von den Eisentheilen Brechwerkzeuge oder gar Waffen verfertigen kann. Außerdem befinden sich unter dem hölzernen Tische sowie an der Wand oberhalb des Bettkastens starke Eisenringe damit, wenn besondere Vorsicht geboten erscheint, der Verhaftete mit Ketten dort angeschlossen werden kann. Indessen hindert selbst diese äußerste Maßregel kühne Verbrecher nicht, Fluchtversuche zu unternehmen. So war vor einiger Zeit ein gefährlicher Einbrecher angekettet worden; als am nächsten Morgen der Aufseher die Zelle revidierte, fand er den Insassen auf seiner Lagerstatt sitzend und mit seinen Ketten Fangball spielend: von dem starken Drahtgeflecht, mit welchem das Luftloch der Zelle überspannt war, hatte dieser, indem er sich hoch emporreckte, mit den Zähnen ein Stück Draht abgerissen, wozu stundenlange Anstrengungen erforderlich gewesen waren; mit dem Drahte hatte er dann allmählich seine Ketten gelockert, bis es ihm endlich gelang, sie ganz abzustreifen. Alle weiteren Versuche aber, aus der Zelle zu entkommen, waren mißglückt, und so mußte er sich am nächsten Morgen ruhig in sein Schicksal ergeben und sich von neuem anschließen lassen. Uebrigens ist dieses „Anschließen“ nicht so schlimm, wie es sich anhört; die Handeisen, welche zumeist allein in Anwendung kommen, wiegen ein Kilogramm, zusammen mit den Fußfesseln, die selten gebraucht werden, drei Kilogramm. Im äußersten Nothfall nur bedient man sich der sechs Kilogramm schweren, aus starkem Leder und Eisen gefertigten Zwangsjacken, welche man bloß jenen Verbrechern anlegt, die entweder wirklich von einem Tobsuchtsanfall heimgesucht werden oder, um in die Gefangenenstation der Charité oder der Dalldorfer Irrenanstalt zu gelangen, den „wilden Mann“ spielen, d. h. sich als Tobsüchtige gebärden und alle Sachen ihrer Zelle kurz und klein schlagen. Für diese schlimmen Burschen sowie für die in irgend einer anderen Weise widersetzlichen Gefangenen giebt’s noch besondere Arrestzellen, die in den Kellergewölben liegen und als einzige „Ausstattung“ eine Pritsche, einen Eimer und einen Wasserkrug enthalten. Meist genügen einige Tage Haft da unten, um auch den widerspenstigsten „schweren Jungen“ wieder zur Vernunft zu bringen; immerhin aber bekommen es manche fertig, wochenlang dort auszuhalten, während sie zugleich Blödsinn heucheln und Tage hindurch in ein und derselben Stellung verharren. Durch ihre Ausdauer können sie selbst den gewiegtesten Arzt täuschen.

[733] Wird ein Untersuchungsgefangener in das Moaboter Gefängniß eingeliefert, so muß er, nachdem erst seine Eintragung im Bureau vollzogen ist, ein Bad nehmen; sind seine Kleider voll Ungeziefer oder sonst nicht mehr zu benutzen, so bekommt er Anstaltskleidung, im anderen Falle behält er den Anzug, in welchem er eingeliefert wurde. Sein Tageslauf ist von jetzt ab ein streng geregelter; früh morgens um sechs Uhr muß er sich auf ein lautes Zeichen hin von seinem Lager erheben und seine Zelle sowie deren Geräthe säubern; um halb sieben Uhr wird das aus warmer Suppe und Brot bestehende Frühstück verabreicht, dann ein Spaziergang unternommen auf einem der Höfe, die zwischen den fünf Flügeln des Gefängnißgebäudes liegen und kreisrunde oder ovale, mit Granitplatten belegte Wandelbahnen enthalten. Hier bewegen sich die Gefangenen mit fünf Schritt Abstand täglich eine Stunde lang, selbstverständlich unter Aufsicht und ohne daß gesprochen oder irgend eine sonstige Verständigung unternommen werden darf. In seine Zelle zurückgeführt, verläßt sie der Gefangene gewöhnlich an diesem Tage nicht mehr; er kann sich eine Beschäftigung, wie Wollezupfen, Dütenkleben u. s. w. ausbitten oder als „Kalfaktor“ zu den häuslichen Verrichtungen – Kochen, Waschen Scheuern – melden, ein Zwang aber wird in dieser Beziehung auf ihn nicht ausgeübt. In jeder Zelle liegen zwei Erbauungsschriften auf, der Verhaftete kann jedoch noch andere Lektüre – Zeitschriften, geschichtliche, naturwissenschaftliche und ähnliche Bücher – aus der über dreitausend Bände enthaltenden Bibliothek beziehen, die ein Strafgefangener verwaltet; allerdings wird je nur ein Band für die Woche ausgeliehen. Um halb zwölf Uhr mittags wird in sauberen Blechschüsseln das Essen verabfolgt, durchaus schmackhaft und kräftig zusammengesetzt aus Hülsenfrüchten oder frischem Gemüse nebst Kartoffeln und Fleisch oder Schmalz; abends um halb sieben Uhr giebt es wiederum eine warme Suppe nebst Brot. Um acht Uhr muß sodann auf ein bestimmtes Zeichen in allen Zellen das Licht erlöschen, und tiefe Ruhe kehrt in das weite Gebäude ein.

Zweimal in der Woche und zweimal des Sonntags findet in der kleinen Kapelle des Gefängnisses, in der auch die Schule abgehalten wird, Gottesdienst statt; der Zuhörerraum dieser merkwürdigen Kirche ist amphitheatralisch gebaut und enthält gegen achtzig schmale, vorn offene, sonst aber vollständig voneinander abgeschlossene und überdachte hölzerne Zellen, so daß die Gefangenen sich weder sehen noch sprechen können. Der Zugang erfolgt durch eine schmale Thür von der oberen Reihe der Plätze aus, in solchem Abstand, daß der erste Gefangene schon in seinem Gehäuse sitzt, wenn der zweite in die Kapelle eintritt, und so fort; in gleicher Weise verlassen die Zuhörer den Raum, in dem sie während des Gottesdienstes durch zwei Beamte beaufsichtigt werden.

In der Kirche.

So scharf nun auch die Ueberwachung der Untersuchungsgefangenen ist, so diensteifrig die zahlreichen Beamten sind – es giebt ihrer 120 – so stehen die Verbrecher doch häufig in geheimem Verkehr miteinander, tauschen ihre Erfahrungen und Befürchtungen aus und geben sich gegenseitig Winke für die bevorstehenden Verhöre und Gerichtsverhandlungen. Den gewöhnlichsten Weg für diese oft erstaunlich sinnreichen und erfinderischen Verständigungen bilden die „Kassiber“, kleine Stückchen Papier mit Notizen, die bei irgend einer Gelegenheit – dem erwähnten Spaziergang, der Vorführung vor den Richter, einer gemeinsamen ärztlichen Untersuchung – einer dem anderen zusteckt; auch von einer Zelle zur anderen wissen sie durch eine völlig ausgebildete „Klopfsprache“ einen Verkehr herzustellen; für jeden Buchstaben besteht nämlich ein besonderer Klopfton, und die Wände der Zelle, die Heizungsröhren geben für diese merkwürdige Sprache den Schallleiter ab. Auf diese Weise erhält oft ein schon seit längerer Zeit Verhafteter von seinem Zellennachbar, der erst neuerdings eingebracht wurde, die wichtigsten Nachrichten über Vorkommnisse in der „Außenwelt“ und kann danach sein Vertheidigungs- oder Ableugnungssystem einrichten. Ja, die Spitzfindigkeit auf diesem Gebiet geht bei erfahrenen Verbrechern so weit, daß sie sich bei den Schulstund[e]n in der Kapelle, wo keiner den anderen sieht, wohl aber jeder den anderen hört, durch den Wortlaut und die Betonung ihrer Antworten zu verständigen wissen! Auch Thüren, Bänke, Tische etc. werden zu allerhand Mittheilungen benutzt, die häufig mit den Fingernägeln, mit einem Steinchen oder einer Stecknadel eingeritzt werden; die Innenseiten der Thüren und die Wände jener Räume, in denen die Untersuchungsgefangenen im Moabiter Kriminalgerichtsgebäude sich aufhalten, ehe sie vor den Untersuchungsrichter gelangen, weisen häufig wahre Blumenlesen solcher „Bekanntmachungen“ auf. Da liest man: „Traut nicht dem Bäckerfritzen, er hat gepfiffen“ (verrathen), oder: „R. soll alles einräumen, ich komme dafür ’raus“, oder auch eine Frage: „Was macht E.? – Ich sitze seit sechs Wochen in Untersuchung.“ Selbst poetische Gemüther haben sich hier verewigt:

„Wer Freiheit nicht zu schätzen weiß,
Darf nur dies Haus betreten,
So wird er schon in kurzer Zeit
Für seine Freiheit beten!“

und ein anderer Reim versichert:

„Selbst in dem tiefsten Kellerloch
Denk’ ich an meine Liebste noch!“

Freilich sorgen Oelfarbe und Tünche bald genug für das Verschwinden dieser Korrespondenzen, aber in vielen Fällen haben sie inzwischen schon ihren Zweck erfüllt, und wenn sie auch nicht gerade von jenen Gefangenen, an die sie gerichtet sind, an Ort und Stelle gelesen werden, so gelangt ihr Inhalt doch bei der nächsten Gelegenheit durch die Vermittlung hilfreicher Genossen an seine richtige Adresse. –

Wir haben oben angeführt, daß nach dem Abschluß der Untersuchung das gerichtliche Verfahren eröffnet und der Gefangene, je nach der Schwere seiner That, vor die Strafkammer oder das Schwurgericht gestellt wird. Diese Verhandlungen finden ausschließlich im Moabiter Kriminalgerichtsgebäude statt, „im Kriminal“, wie die Verbrecher sagen, oder kurz: „in Moabit“, wie es im Publikum heißt. Der Verkehr im Innern des neu erbauten gewaltigen rothleuchtenden Gebäudes, das dem ganzen angrenzenden Stadttheil seinen Stempel aufgedrückt hat, [734] gleicht schon an den gewöhnlichen Tagen mit seinem unruhigen Hin und Her, seinem rastlosen vielgestaltigen Durcheinander einem aufgeregten Bienenschwarm; treppauf, treppab, durch die großen Vorhallen und über die weiten Flure fluthen die Menschenwogen dahin, hier sich stauend, da mit eiliger Hast fortstürmend, weil sie falsch gegangen sind und die Stunde ihrer Vorladung herangerückt ist. Mit flatternden Talaren, auf dem Kopfe das schwarzsamtene Barett, brechen sich Richter und Rechtsanwälte durch die vor den einzelnen Sälen und Gerichtszimmern Harrenden Bahn; mit würdigen Mienen schreiten die Gerichtsdiener einher oder sie rufen mit einförmiger, laut schallender Stimme die Namen der vorgeladenen Parteien auf; in nervöser Erregung sitzen auf den Bänken mehrere Zeugen, andere wieder blicken mit immer größer werdender Ungeduld auf die langsam vorwärtsschreitenden Zeiger der Uhr – was wird vielleicht die nächste Sekunde ihren Angehörigen, die eben hinter jener Thür vor dem Gerichtshof stehen, bringen: Freisprechung oder Verurtheilung, unsagbare Freude oder tiefstes Elend?

„Kriminalstudenten.“

Zeitigt also schon jeder gewöhnliche Tag in diesem Justizpalast eine Reihe ergreifender wechselvoller Bilder, in denen sich häufig ganze Menschenschicksale widerspiegeln, herrscht hier jederzeit ein eigenthümlich dumpfer bedrückender Bann, dem sich selbst der Unbetheiligte nicht entziehen kann – so nimmt diese nervöse Spannung noch bedeutend zu und scheint sich auf einen einzigen Fleck zu konzentrieren, wenn hier einer der großen Kriminalprozesse abgewickelt wird, deren das Berliner Verbrecherthum leider mehrere im Jahre veranlaßt. Der große Schwurgerichtssaal im ersten Stockwerk bildet dann den Hintergrund zu diesen Tragödien aus dem Weltstadtleben, dessen furchtbarste Tiefen und erschreckendste Abgründe hier aufgedeckt werden, in der packenden Schilderung des Staatsanwalts, in der ruhigen Beleuchtung des Schwurgerichtsvorsitzenden, unter der gespannten Theilnahme der Geschworenen und dem fieberhaften Interesse der Zuhörer.

Goldig fluthen die Sonnenstrahlen durch die hohen buntbemalten Bogenfenster in den Saal und bilden einen grellen Gegensatz zu den blutbefleckten Gegenständen, die dort auf einem Tischchen vor dem Richterkollegium liegen als stumme Zeugen einer entsetzlichen That, die hier ihre Sühne finden soll; für diese Sühne tritt mit feurigen Worten die Rede des Staatsanwalts ein, deren anklagende Sätze, schon durch den Tonfall hervorgehoben, in der lautlosen Stille wie grollend dahinrollen und selbst auf die in den vorderen Bänken sitzenden Zeugen, alte be[k]annte Verbrecher, sowie auf die unter den Zuschauern befindlichen Zöglinge des Verbrecherthums, die sogenannten „Kriminalstudenten“, die hier ihre theoretischen Studien machen, einen sichtlichen Eindruck hervorbringen. Und aller Augen fliegen hinüber zu dem Thäter hinter der niedrigen hölzernen Schranke dort, der, den Kopf auf die Hände gestützt, in dumpfer Betäubung vor sich hinbrütet, nur noch von einem Gedanken erfüllt, dem an den nahenden Urtheilsspruch. Und dann komm[t] er, dieser gefürchtete Augenblick – seit längerer Zeit bereits haben sich die Mitglieder des Gerichtshofes und die Geschworenen zurückgezogen und müssen alsbald wieder erscheinen, die Zeugen wagen kaum miteinander zu sprechen, im Zuhörerraum tuschelt man leise hin und her, und an dem Tische der Berichterstatter huschen die Federn hastig über das Papier; von draußen herein tönt zuweilen der Sang eines Vogels oder das ferne Läuten der Pferdebahn, vom Flur her läßt sich das gedämpfte Raunen der Menschenmenge vernehmen, die wegen des Prozesses aus ganz Berlin hergeeilt ist, aber keinen Einlaß mehr in die überfüllten Galerien erhalten hat.

Doch nun athemlose Ruhe – die Thür an der Rückwand des Saales öffnet sich, und langsam, feierlich, mit ernsten Mienen nahen Richter und Geschworene und nehmen ihre Plätze ein; welche bangen, drückenden, schier endlosen Sekunden! Jetzt erhebt sich der Präsident und bedeckt sein Haupt mit dem schwarzen Barett, noch stiller wird es im Saale, aller Augen und Ohren hangen an ihm; nur der Verbrecher, der stehend sein Urtheil anhören sollte, aber kraftlos wieder zurückgesunken ist, hat den Kopf tief gesenkt, und wie mit Drommetentönen, wie mit den Stimmen des jüngsten Gerichts schallt es nun zu ihm herüber, daß ihn die Geschworenen des Mordes für schuldig befunden und die Richter ihn zum Tode durch Henkershand verurtheilt haben. –

Auf dem Flur vor den Gerichtszimmern.

Und die Richtstätte, wo der alttestamentliche Spruch: „Wer Menschenblut vergießt, dess’ Blut soll wieder vergossen werden“, erfüllt wird, befindet sich nahe dem Orte, wo das Urtheil gefällt wurde: in dem an der Lehrterstraße in Moabit gelegenen Zellengefängniß. Dort, auf einem schmalen von hohen Gefängnißmauern eingeschlossenen Hofe, waltet in Gegenwart weniger Zeugen bei Tagesanbruch, wenn Berlin noch im Schlummer liegt, der

[735]

Vor dem Schwurgericht:0 Rede des Staatsanwalts.

Henker seines blutigen furchtbaren Amtes, und nur der schwache Klang des Armsünderglöckchens kündet der nächsten Umgebung an, daß ein Mensch zum Tode geführt ward! Wenige Stunden später, und die Riesenstadt hat bei ihrem Erwachen schon Kenntniß erhalten von der Vollstreckung des Urtheils, denn grellrothe amtliche Plakate verkünden an den Anschlagsäulen die Enthauptung des Mörders, und durch alle Straßen und Gassen, in die entferntesten Ecken und Winkel dringt die Kunde von der blutigen Sühne der blutigen That. Auch durch die Verbrecherkreise fliegt d[i]e Kunde, sie findet ihren Weg durch die stärksten Gefängniß- und Zuchthausmauern in die entlegensten Zellen hinein, überall Schrecken und Entsetzen verbreitend und eine eindringliche Saat aussäend.