Non plus Ultra aller Heirathsverträge
[432] Non plus Ultra aller Heirathsverträge. Durch Zufall kommt uns eine alte Urkunde in die Hände, „geben 1368 zu Nurenberg an dem nechsten Freitag vor Vasnacht.“ Darin verabredet Kaiser Karl (IV.) mit dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg eine künftige Heirath zwischen seinem Sohne Sigmund und des Burggrafen Tochter Kathrein, und einer allenfalls noch nachkommenden Tochter des Kaisers mit einem allenfalls noch nachkommenden Sohne des Burggrafen, gegen Festsetzung eines beiderseitigen Reugeldes von 100,000 Gulden Nürnberger Währung.