Noch einmal der New-Yorker Millionendieb

Textdaten
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Autor: D.
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Titel: Noch einmal der New-Yorker Millionendieb
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 5, S. 92
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1876
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Vorausgegangene Artikel zum Thema (Jahrgang 1874):
Ein New-Yorker Millionär (Heft 1), und Nachträgliches zu dem „New-Yorker Millionär“ (Heft 39)
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[92] Noch einmal der New-Yorker Millionendieb. Früher flüchteten sich die Spitzbuben aus Europa nach Amerika, jetzt suchen amerikanische Diebe in Europa ein Asyl. Der New-Yorker Millionendieb Tweed, den seine Advocaten aus dem Zuchthause gebracht hatten und der seither infolge der Civilklagen, welche die bestohlene Stadt New-York gegen ihn angestrengt hatte, in dem Civilgefängnisse in Ludlowstreet saß und dort wie ein Fürst lebte, ist auf und davon gegangen. Er hätte dies auch schon vom Zuchthause aus thun können, aber er hatte die nicht ganz unbegründete Hoffnung, mittelst der politischen Tammany-Hall-Gesellschaft wieder obenauf zu kommen und selbst die Führerschaft dieser ebenso mächtigen wie aus den verworfensten Elementen zusammengesetzten Gesellschaft zu erlangen. Die letzten Wahlen haben aber die Macht von Tammany-Hall gebrochen und dem Millionendieb jede Hoffnung genommen. Die Deutschen aber sind es, welche in diesen Wahlen den Ausschlag gaben und zwar deshalb, weil bei denselben die Schulfrage (eine freie und von keiner religiösen Secte beeinflußte Schule, aus welcher die Bibel wegzubleiben hat) die erste Rolle spielte. Der Millionendieb findet indessen zwei seiner früheren Spießgesellen, die bereits vor ihm die neue Welt verlassen haben, in Europa vor, wo dieselben von den Früchten ihres Diebstahles hoch und herrlich leben. Er blieb, nachdem Tammany-Hall die verdiente Schlappe in den Wahlen erhalten hatte, nur noch so lange, bis er seinen Grundbesitz an Andere in der Art übertragen hatte, daß die Stadt, wenn sie auch in allen den angestellten Civilklagen siegt, dennoch – das Nachsehen hat. Richter Davis, der Tweed zum Zuchthause verurtheilt hatte, äußerte, als ihm dessen Flucht mitgetheilt wurde: „Ach, er wird sich eben ein größeres Feld („Field“ – so heißt auch der Advocat Tweed’s) suchen.“ D.