Nicht zu übersehen! (Die Gartenlaube 1874/38)
[618]
Nicht zu übersehen!
Mit nächster Nummer schließt das dritte Quartal. Wir ersuchen daher die geehrten Abonnenten, ihre Bestellungen auf das vierte Quartal schleunigst aufgeben zu wollen.
In Folge einer Verordnung der kaiserlichen Post werden die nach Erscheinen der ersten Quartalnummer aufgegebenen Bestellungen nur gegen Portovergütung von 1 Sgr. ausgeführt. Wir bitten also unsere Post-Abonnenten, zur Ersparung dieser überflüssigen Ausgabe, ihre Bestellungen
vor Erscheinen der ersten Nummer des nächsten Quartals
aufzugeben, bei späteren Bestellungen aber den von der Postbehörde octroyirten Groschen zu zahlen und jedenfalls die erschienenen Nummern des Quartals zu reclamiren. Jede Postbehörde hat die Verpflichtung, das Quartal vollständig zu liefern.
Die Verlagshandlung.