Nachricht von einem wichtigen neuen Werke eines Fränkischen Gelehrten

Textdaten
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Autor: Anonym
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Titel: Nachricht von einem wichtigen neuen Werke eines Fränkischen Gelehrten
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 636–640
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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XX.
Nachricht
von einem wichtigen neuen Werke eines Fränkischen Gelehrten.
 Je seltner diejenigen gelehrten Werke werden, wo die Verfasser mit einer reichen Wissenschaft, eben so viel Geschmak und mit einer guten Gründlichkeit, eben so eisernen Fleiß verbinden; desto mehr Aufsehen muß die Erscheinung eines solchen Werks in unsern Tagen machen und desto willkommener muß es allen Kennern seyn, zumal wenn nicht etwa nur ein Gegenstand zur Liebhaberey, sondern unentbehrliche und gemeinnüzige Sachen darinnen abgehandelt werden. Mit diesem, durchaus nicht| blos großsprecherischen, vielmehr wohl überlegten und gebührenden Lob zeige ich in meinem Verlage eines der schäzbarsten Werke unter folgendem Titel an:
Praktischer Entwurf eines neu zu errichtenden Urbariums oder Lehenbuchs zum Gebrauch der Lehenherrschaften, Beamten, Amtsverwalter, Kameralisten, Feldnießer etc. verfertigt von P. Ioh. Baptista Roppelt, Benediktiner im Kloster Banz.

 Ob man gleich diejenigen, welche es wissen, wozu man in allen Amtsstuben Lehensbücher bedarf, nicht erst über ihren Werth zu unterrichten braucht; so möchte es doch Sach-gemäs seyn, unsern Herrn Verfasser aus seiner Vorrede hierüber zu hören.

 „Der unbeschreibliche Nuzen, sagt er, ia die höchste Nothwendigkeit eines wohleingerichteten Urbariums, ist so einleuchtend, daß es überflüßig wäre, einen weitläuffigen Beweiß hievon darzustellen. Durch solches werden die Gerechtsame des Lehenherrns gegen seine Unterthanen und gegenseitig der Lehenleute gegen die Herrschafft, eines jeden Eigenthum genau beschrieben, und dadurch gegen alle Unordnungen für künftige Zeiten sicher gesezt; daraus alle entstehende Streitigkeiten entschieden und einem jeden das ihm zustehende Recht oder Eigenthum zugesprochen; andere Vortheile zu geschweigen, die der Herrschafft so wohl als ihren Unterthanen daraus zufließen können.“ Wenn also Lehenbücher in den Verhältnissen der Herrschafften und Unterthanen gegen einander gleichsam zu den ersten Bedürfnissen gehören: Wenn ohne Sie kein Beamter sein Geschäfte regelmässig treiben kann: Und wenn gleichwohl unser Herr| Verfasser öffentlich behaupten kann, „daß sich dergleichen noch an wenigen Gerichtshöfen wohl eingerichtet fänden;“ so sollte man glauben, das angezeigte Werk, welches einzig in seiner Art ist, müßte mit größtem Beyfall aufgenommen werden.
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 Der Herr Verfasser giebt zuerst zur gründlichen Verfertigung eines guten Lehenbuchs die nöthigen Regeln und berührt die vorkommenden Fälle aus dem politischen, statistischen, topographischen, geometrischen, cameralistischen, physicalischen – kurz aus jedem hieher gehörigen Fache, kurz, doch hinreichend; dann wendet er die Regeln, um alles recht anschaulich zu machen, auf ein erdichtetes Ort an, und belegt alles mit sehr fleißig gezeichneten Rissen und Tabellen, deren chirographische Schönheit und mathematische Genauigkeit dem Herrn Verfasser schon in der Handschrift des Werks Ehre machen. Auch als Ideal werden Sachkundige seine Arbeit musterhaft und klassisch nennen, wovon sich jeder, weil das MS. bereits vollständig in meinen Händen ist, durch den Augenschein überzeugen kann. Wollte aber ein Abwesender von dem seltenen Fleiß des Herrn Verfassers, der schon so viel in den Ländereyen seines eigenen Klosters geleistet hat, das Urtheil eines Augenzeugen lesen, der findet es bey dem berühmten Herrn Nicolai zu Berlin in der Beschreibung seiner Reise durch Teutschland und die Schweiz 1. B. p. 98. „Er (Hr. P. Ioan. Bapt. Roppelt) hat auch ein Werk unternommen und sehr weit ausgeführt (es ist wirklich ausgeführt) das wohl das einzige in seiner Art bleiben wird. Er hat nemlich alle weitläuftige Ländereyen und Lehen des Klosters selbst genau vermessen und allenthalben Gränzsteine setzen lassen; alsdann davon eine sehr große Karte verfertiget und sie verschiedentlich copirt. Er hat ferner von jeder Dorfschaft und von deren Ländereyen einen Grundriß gemacht, worinnen eines jeden Pertinenzien| genau bestimmt sind: und nun fieng er die erstaunliche Arbeit an, alle Häuser eines jeden Dorfs, bis auf das geringste Bauernhaus in Aufriß und Grundriß, nebst den Grundrissen aller dazu gehörigen Ländereyen auf einen besondern Bogen aufzuzeichnen, auf dessen hintern Seite alle dessen Rechte, Pflichten und Abgaben sollen verzeichnet werden. Wenn diese Arbeit einmahl fertig seyn wird, so wird sich kein Land, Stadt, Kloster oder Gemeinheit eines solchen Lagerbuchs rühmen können, als das Kloster Banz.“ Mit diesem Zeugnisse vergleiche man Herrn Hirschings Nachrichten von sehenswürdigen Gemälde- und Kupferstich-Sammlungen, Münz- Kunst- und Naturalien-Kabineten 3ten Thl. pag. 356. Erl. 1789; so werde ich das von mir angezeigte Werk nicht weiter empfehlen dürfen.

 Eröfne ich nun zu diesem höchstinteressanten und allen Herren Beamten fast unentbehrlichen Werke den Weg der Subscription; so geschiehet es nicht aus Furcht, daß es sonst vielleicht nicht abgehen werde, sondern um einen Versuch zu machen: Ob sich binnen jezt und Ostern 1793. so viel Liebhaber finden, daß ich ein Buch in Folio ohngefähr ein Alphabet stark mit vielen Kupfern worunter sich auch eine Tafel mit zierlichen Modellen zu Einfassungen befindet, um den äußerst geringen Preiß von fl. 6. oder Rthl. 4. mit illuminirten Kupfern, mit schwarzen aber um fl. 5. oder Rthl. 3. 8. ggr. geben könne? Nachher kostet das Werk 1. Louisd’or. NB. Es werden alle Kupfer illuminirt und nur so viel schwarz gelassen, als man ausdrücklich bestellt. So bald ich durch eine hinlängliche Anzahl Subscribenten wegen des großen Kostenaufwands nur in etwas gedeckt bin, so unternehme ich schon mit Anfang des nächsten Jahrs den Druck und schmeichle mir durch alle erforderliche typographische Schönheit die Liebhaber zu befriedigen.

|  Man kann in allen vorzüglichen Buchhandlungen, denen ein gewöhnlicher Rabatt zugesichert wird, unterschreiben, und wer sonsten zehn Liebhaber sammelt, bekommt das eilfte Exemplar frey. Je mehr die Herren Liebhaber oder Sammler mit Einsendung der Subscription eilen; desto eher kann die Ausgabe nachfolgen.
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 Als diese Nachricht schon abgedruckt war, bemerkte ein Staatsmann, der in einem reichsständischen Dienste viele Jahre hindurch die erste Stelle begleitet hat, und welchem bey einem kurzen Aufenthalt allhier das MS. war vorgelegt worden: Wie er sich, wenn nicht die gegenwärtigen kriegerischen Zeitumstände eine allgemeine Geschäfts-Stockung veranlassen sollten, um so mehr versichert halte, daß der Nutzen dieses kostbaren Werks allenthalben werde erkannt werden: je mehr auf der einen Seite ein wohl eingerichtetes Lagerbuch bey Geld-Anlehen die in vielen Teutschen Landen bishero vermißte vollkommene Sicherheit gewähre; auf der andern aber das wirklich hier und da mangelnde billige Gleichgewicht bey Auflagen und Abgaben dadurch erzielet werden dürfte, mithin jedem Geschäftskenner eine gründliche und zweckmäsige Anleitung sehr angenehm seyn werde.

Nürnberg im Mon. Nov.
 1792.

Rawische Buchhandlung.