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Verfasser öffentlich behaupten kann, „daß sich dergleichen noch an wenigen Gerichtshöfen wohl eingerichtet fänden;“ so sollte man glauben, das angezeigte Werk, welches einzig in seiner Art ist, müßte mit größtem Beyfall aufgenommen werden.

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 Der Herr Verfasser giebt zuerst zur gründlichen Verfertigung eines guten Lehenbuchs die nöthigen Regeln und berührt die vorkommenden Fälle aus dem politischen, statistischen, topographischen, geometrischen, cameralistischen, physicalischen – kurz aus jedem hieher gehörigen Fache, kurz, doch hinreichend; dann wendet er die Regeln, um alles recht anschaulich zu machen, auf ein erdichtetes Ort an, und belegt alles mit sehr fleißig gezeichneten Rissen und Tabellen, deren chirographische Schönheit und mathematische Genauigkeit dem Herrn Verfasser schon in der Handschrift des Werks Ehre machen. Auch als Ideal werden Sachkundige seine Arbeit musterhaft und klassisch nennen, wovon sich jeder, weil das MS. bereits vollständig in meinen Händen ist, durch den Augenschein überzeugen kann. Wollte aber ein Abwesender von dem seltenen Fleiß des Herrn Verfassers, der schon so viel in den Ländereyen seines eigenen Klosters geleistet hat, das Urtheil eines Augenzeugen lesen, der findet es bey dem berühmten Herrn Nicolai zu Berlin in der Beschreibung seiner Reise durch Teutschland und die Schweiz 1. B. p. 98. „Er (Hr. P. Ioan. Bapt. Roppelt) hat auch ein Werk unternommen und sehr weit ausgeführt (es ist wirklich ausgeführt) das wohl das einzige in seiner Art bleiben wird. Er hat nemlich alle weitläuftige Ländereyen und Lehen des Klosters selbst genau vermessen und allenthalben Gränzsteine setzen lassen; alsdann davon eine sehr große Karte verfertiget und sie verschiedentlich copirt. Er hat ferner von jeder Dorfschaft und von deren Ländereyen einen Grundriß gemacht, worinnen eines jeden Pertinenzien