MKL1888:Wettassekuranzen

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wettassekuranzen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 566
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Wettassekuranzen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 566. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wettassekuranzen (Version vom 21.03.2023)

[566] Wettassekuranzen (Wettversicherung, engl. Gambling assurances), unter der Form der Versicherung eingegangene Wetten, welche darauf geschlossen wurden, daß irgend welche bestimmte Personen, an deren Leben kein vermögensrechtliches Interesse der Kontrahenten geknüpft war, innerhalb eines bestimmten Zeitraums sterben würden. Sie waren also keine Versicherungen (s. d.), sondern Spielverträge, welche aus den ältern Assekuranzen gegen die Gefahren weiterer[WS 1] Reisen, namentlich Seereisen, entartet waren und nur eben die Form der Versicherung beibehalten hatten. Sie waren im 18. Jahrh. viel verbreitet, richteten manches Unheil an und wurden verboten (in England durch die Parlamentsakte von 1773).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: wei-|ierer