MKL1888:Verlag
[137] Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags. Verlagszeche nennt man eine Zeche, welche ihren Betriebsfonds nicht aus dem Erlös ihrer eignen Produkte entnehmen kann, sondern noch V. (Zubuße) erheischt. Verleger ist eine Person, welche von einem Gewerken beauftragt ist, für ihn Zubuße zu zahlen oder ihn bei seinen Bergwerksangelegenheiten zu vertreten. Ferner nennt man so den Kaufmann, welcher den Absatz gewisser Fabrikate an die Detaillisten vermittelt, der sich z. B. von Hausindustriellen Spielwaren liefern läßt, um dieselben in den Handel zu bringen. In demselben Sinn spricht man auch von Tabaks-, Bierverlag u. dgl. (vgl. Krugverlag). Über V. und Verleger im Buchhandel s. d. und Verlagsrecht.