MKL1888:Urheber
[6] Urheber (Autor), derjenige, welcher ein litterarisches oder künstlerisches Erzeugnis geschaffen hat (s. Urheberrecht); auch derjenige, von welchem ein andrer ein Recht ableitet (s. Auctor). Im Strafrecht wird unter dem U. des Verbrechens (Auctor delicti) im Gegensatz zu dem Gehilfen (Socius delicti) derjenige verstanden, in dessen Person und Handlung sich der Thatbestand des Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet. Das deutsche Strafgesetzbuch hat diese Bezeichnung nicht beibehalten; es bezeichnet insbesondere den sogen. intellektuellen U. als Anstifter (s. d.). Vgl. Teilnahme am Verbrechen.