Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Statthalter“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 244
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Statthalter. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 244. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Statthalter (Version vom 12.01.2023)

[244] Statthalter, derjenige, welcher die Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem Land oder einer Provinz vertritt, so in Elsaß-Lothringen (s. d., S. 577) der an der Spitze der Staatsverwaltung stehende höchste Beamte; (stadhouder) ehemals in den Vereinigten Niederlanden Titel der Prinzen von Oranien, welchen nach der Losreißung von Spanien ein Teil der königlichen Rechte, namentlich der Oberbefehl über die Kriegsmacht zu Lande und zur See, übertragen wurde; in Österreich Amtstitel von politischen Landesbehörden (Statthaltereien), s. Landesbehörden.