MKL1888:Landesbehörden
[449] Landesbehörden, im allgemeinen Bezeichnung für die sämtlichen Behörden eines bestimmten Staats; in Österreich die Organe der politischen Verwaltung eines Kronlandes. In den Provinzen Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Böhmen, Mähren, Galizien, Tirol mit Vorarlberg, Dalmatien und Küstenland führen die politischen L. die Bezeichnung k. k. Statthalterei, in den Ländern Kärnten, Krain, Salzburg, Schlesien und Bukowina den Titel k. k. Landesregierung. An der Spitze der politischen L. steht der Landeschef, welcher in den erstgedachten Ländern den Titel Statthalter, in den übrigen Provinzen den Titel Landespräsident führt.