Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Stadtrat“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 216
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Stadtrat. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 216. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Stadtrat (Version vom 03.07.2023)

[216] Stadtrat, städtische Kollegialbehörde, welcher die Verwaltung der städtischen Angelegenheiten obliegt. Das vollziehende Organ ihrer Beschlüsse ist der Magistrat (Bürgermeisteramt). Mitunter wird aber auch der letztere S. genannt und für die Mitglieder desselben die Bezeichnung „Stadträte“ (Magistratsräte) gebraucht. Vgl. Stadt, S. 215.