MKL1888:Spillseite
[146] Spillseite (Spindelseite, Spillmagen), im altdeutschen Recht die Verwandten mütterlicherseits im Gegensatz zu der Schwertseite oder den Schwertmagen (s. d.), den Verwandten von der Seite des Schwerts, dem Mannesstamm. Vgl. Mage.