Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Seemannsamt“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 810
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Seemannsamt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 810. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Seemannsamt (Version vom 13.11.2022)

[810] Seemannsamt, staatliche Behörde zur Beaufsichtigung und Kontrolle der Schiffsmannschaft. Nach der deutschen Seemannsordnung (§ 1 ff., 22, 104 ff.) fungieren als Seemannsämter im Ausland die Reichskonsulate, im Inland die Musterungsbehörden der einzelnen Bundesstaaten. Ihnen steht die Ausfertigung der Seefahrtsbücher (s. d.), die An- und Abmusterung der Schiffsleute, die vorläufige Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung sowie die Untersuchung von Übertretungen der letztern zu.