Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schnäbele“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 730
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Schnäbele. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 730. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schn%C3%A4bele (Version vom 14.12.2023)

[730]  Schnäbele, franz. Polizeikommissar in Pagny a. d. Mosel, aus dem Elsaß gebürtig, betrieb von seinem an der deutschen Grenze gelegenen Posten aus mit besonderm Eifer die Spionage in Elsaß-Lothringen und gewann durch Bestechung mehrere deutsche Unterthanen, auch Beamte, dafür, ihm wichtige Nachrichten zu überbringen und amtliche Schriftstücke zu überliefern, die er dem militärischen Nachrichtenbüreau in Paris übermittelte. Dies wurde in den Landesverratsprozessen vor dem Reichsgericht in Leipzig gerichtlich festgestellt und daher 1887 ein Verhaftsbefehl vom Reichsgericht gegen S. erlassen. Als derselbe 20. April 1887 auf Einladung des deutschen Polizeikommissars Gautsch in Metz sich zu einer amtlichen Besprechung nach Novéant begeben wollte, wurde er, kaum auf deutschem Gebiet angekommen, von deutschen Polizeibeamten auf Grund jenes gerichtlichen Verhaftsbefehls ergriffen und nach Metz gebracht. Obwohl S. seine Spionage eingestand, ward er dennoch 30. April von der deutschen Reichsregierung freigelassen, weil dieselbe annahm, daß die amtliche Einladung ihm zugleich freies Geleit zugesichert habe. In Frankreich erregte Schnäbeles Verhaftung großes Aufsehen, und ein Teil der Minister wollte sofort ein schroffes Ultimatum an Deutschland richten und im Fall der Ablehnung den Krieg erklären. Die radikale Presse eröffnete eine Sammlung zur Beschaffung eines mit Diamanten besetzten Kreuzes der Ehrenlegion für den großen Patrioten, welche auf dessen eignes Ersuchen eingestellt wurde. S. wurde von der Grenze wegversetzt. – Im Sept. 1887 wurde der 16jährige Sohn Schnäbeles in Cheminot auf deutschem Gebiet verhaftet, weil er nebst zwei andern Burschen ein mit den französischen Farben bemaltes aufrührerisches Plakat angeheftet hatte. Er wurde zu drei Wochen Gefängnis verurteilt, aber in Freiheit gesetzt.