Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schikane“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 467
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Schikane. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 467. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schikane (Version vom 29.09.2021)

[467] Schikane (franz. chicane), eine in böser Absicht veranlaßte Schwierigkeit, durch welche namentlich die von einem andern bezweckte Ausführung einer Sache verzögert oder verhindert werden soll (calumnia). Zur Sicherung gegen S. im Prozeß diente nach älterm Rechte der sogen. Gefährdeeid (jusjurandum calumniae speciale). Daher Schikaneur, einer, der darauf ausgeht, die Rechtsansprüche eines andern nicht zur Geltung kommen zu lassen, Ränkemacher.