Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Scheriat“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 437
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Scheriat. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 437. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Scheriat (Version vom 16.03.2024)

[437] Scheriat (Scheri, arab.), Gesamtbenennung der bürgerlichen und kirchlichen Gesetze der Mohammedaner, welche teils auf dem Koran, teils auf den Traditionen beruhen. Neben dem S. gilt noch der Kanun, eine Sammlung von Sultan Suleiman d. Gr. festgesetzter und zuerst in Anwendung gebrachter bürgerlicher Gesetze, ferner Adet, das Gewohnheitsrecht, und Urf, die willkürliche Gewalt des Oberherrn. Seit Einführung des Tanzimats (s. d.) besteht ein beständiger Kampf zwischen dem S. und dem neuen, dem Code Napoléon nachgebildeten osmanischen Gesetzbuch.