MKL1888:S
[109] S (es) ſ, s, lat. S, s, der gewöhnliche dentale Reibelaut (Zischlaut), der wie alle Dentalen je nach der verschiedenen Stellung der Zähne und der Zunge auf vier verschiedene Arten hervorgebracht werden kann (s. Lautlehre). In Deutschland findet sich am häufigsten das dorsale s, das durch die Annäherung des etwas eingekerbten Zungenrückens an das hintere Zahnfleisch der obern Schneidezähne und Anblasung eines Luftstroms gegen dieselben gebildet wird; vielfach, besonders in norddeutschen Mundarten, wird aber auch das alveolare s gehört, das, ähnlich wie das gewöhnliche r, einfach durch Emporhebung der Zunge und leichte Emporwölbung ihres äußersten Saums entsteht. Beide Arten des s können entweder tönend (weich), d. h. mit Stimmton, oder tonlos (hart, scharf), d. h. ohne Stimmton, gebildet werden. Das tönende s findet sich besonders im Inlaut zwischen Vokalen, nach norddeutscher Aussprache auch im Anlaut, z. B. in Sohn, sein, wo es jedoch, wenigstens geschichtlich, nicht berechtigt ist; die süddeutsche Aussprache kennt nur das tonlose s. Eine orthographische Schwierigkeit entsteht für die heutige deutsche Schriftsprache durch das Nebeneinander der vier Zeichen ſ, ß, ſſ, s, von denen nur s mit einiger Konsequenz das tonlose s am Schluß der Wörter und Silben, ſ das tönende s zwischen Vokalen und im Anlaut (nach der norddeutschen Aussprache) bezeichnet. Die neue Orthographie hat daher s auch in der Silbe „nis“, z. B. in Gleichnis, allgemein durchgeführt; freilich findet sich am Schluß vieler andrer Wörter, wie z. B. Fuß, Schuß, auch das ß gebraucht. Der noch schlimmere Übelstand, daß in diesen beiden und ähnlichen Wörtern die Länge oder Kürze des Vokals durch die Schrift gar nicht bezeichnet wird, ist aber auch durch die neue Orthographie nicht beseitigt worden. Nur im Inlaut setzen wir seit Gottsched konsequent ß zur Bezeichnung der Länge, z. B. Füße, ſſ zur Bezeichnung der Kürze, z. B. Schüſſe. Ursprünglich war das ß ein von unserm jetzigen s ganz verschiedener Laut, welcher sich im Hochdeutschen im In- und Auslaut aus älterm t, das sich noch jetzt im Niederdeutschen zeigt, entwickelt hatte, vgl. dat und daß, biten und beißen. Schon vom 13. Jahrh. ab kam jedoch der Unterschied zwischen diesem und dem alten, [110] auch in den andern germanischen und indogermanischen Sprachen vorhandenen ſ (z. B. in iſt, engl. is, sanskrit. asti, lat. est) in Vergessenheit, bis J. Grimm und seine Schule ihn wieder entdeckten und zur Bezeichnung des aus t entstandenen s in mittelhochdeutschen Texten das Zeichen z einführten. Bei den Griechen hieß der Buchstabe s Sigma, er war entstanden aus dem phönikischen Samech. Die romanischen, teilweise auch die slawischen Sprachen bezeichnen das weiche s durch z.
- S. A., auf römischen Münzen = Securitas oder Spes Augusti, in Frankreich = Son Altesse, Seine (Ihre) Hoheit oder Durchlaucht.
- s. a., bei Büchertiteln = sine anno (lat.), ohne Jahreszahl.
- S. A. I. und S. A. R. = Son Altesse Impériale, Royale (franz.), Seine (Ihre) kaiserliche, königliche Hoheit.
- s. Br. = südliche Breite.
- S. C. = Seniorenkonvent; in Amerika = Südcarolina.
- S. c. = Senatus consultum.
- s/c. = suo conto, seine Rechnung.
- S. C. L., in England = Student of the Civil Law (Studiosus juris).
- S. C. M. = Sacra Caesarea Majestas (lat.), kaiserliche Majestät.
- S. D. (ex S. D.) = ex Senatus Decreto (lat.), laut Senatsbeschluß.
- S. D. G. = Soli Deo Gloria (lat.), Gott allein die Ehre!
- S. E. = South East (engl.) oder Sud Est (franz.), Südost; vor Personennamen = Son Éminence (Titel der Kardinäle) oder Son Excellence.
- S. E. e. O. = salvo errore et omissione (lat.), „Irrtum und Auslassung vorbehalten“; s. Kontokorrent.
- S. G. = Solicitor general (s. d.).
- S. G. D. G., auf Waren, die in Frankreich patentiert sind (meist hinter dem Worte déposé oder breveté) = sans garantie du gouvernement; s. Breveté.
- S. J. = Societas Jesu (lat.), „Gesellschaft Jesu“, Jesuitenorden.
- S. J. C., in England = Supreme Judicial Court.
- s. l. = suo loco (lat.), an seinem Ort; auch = sine loco, ohne Druckort; s. l. & a. = sine loco et anno, ohne Druckort und Jahreszahl (bei Büchertiteln).
- s. m. = salvo meliore (lat.), des Bessern unbeschadet; oder = sinistra mano (ital.), mit der linken Hand.
- S. M. (I. oder R.) = Sa Majesté (Impériale oder Royale), Seine oder Ihre (Kaiserliche oder Königliche) Majestät.
- SO. = Südost.
- S. O. = salvis omissis, unter Vorbehalt von Auslassungen.
- s. p. (et s. p.) = et sic porro (lat.), und so fort.
- S. P. G. = Society for the Propagation of the Gospel (engl.), Gesellschaft zur Ausbreitung des Evangeliums.
- S. P. Q. R. = Senatus Populusque Romanus (s. d.).
- s. p. r. = sub petito remissionis (lat.), mit dem Ersuchen um Rücksendung.
- s. q., auf Rezepten = sufficiens quantitas (lat.), hinreichende Menge.
- s. r. = salva ratificatione (oder remissione), vorbehaltlich der Genehmigung (oder Rücksendung); auch = sub rubro, unter der Rubrik.
- S. R. I. = Sanctum Romanum Imperium (lat.), Heiliges Römisches Reich.
- S. R. S., in England = Societatis Regiae Socius (lat.), Fellow of the Royal Society.
- S. S. = Sacra Scriptura (lat.), Heilige Schrift; oder = Sua Sanctitas (franz. Sa Sainteté), Seine Heiligkeit (der Papst).
- S. T. = sine titulo (lat.), ohne Titel, oder = salvo titulo (s. d.), als Überschrift von Zirkularen u. dgl., wie „PP.“ etc.
- S. T. T. L., auf Grabsteinen = sit tibi terra levis (lat.), sei dir die Erde leicht!
- s. v. = sub voce (lat.), unter dem Wort (in Wörterbüchern); auch = salva venia (s. d.).
- s. v. r. = sub voto remissionis (lat.), mit dem Wunsch um Rücksendung.
- s. v. v. = sit venia verbo (lat.), es sei erlaubt, dies Wort zu brauchen.
- SW. = Südwest.
- S. et Z., s. Sieb.