MKL1888:Reichsangehörigkeit

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Reichsangehörigkeit“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 679
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Reichsangehörigkeit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 679. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reichsangeh%C3%B6rigkeit (Version vom 27.09.2024)

[679] Reichsangehörigkeit (Bundesindigenat, Reichsbürgerrecht, Reichsindigenat), die Zugehörigkeit zu dem Gesamtunterthanenverband des Deutschen Reichs, setzt die Staatsangehörigkeit (s. d.) in einem einzelnen deutschen Bundesstaat voraus; sie wird erworben und erlischt mit der Staatsangehörigkeit. Vgl. Bundesindigenat.