MKL1888:Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 679
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Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 679. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reichsamt_f%C3%BCr_die_Verwaltung_der_Reichseisenbahnen (Version vom 27.09.2024)

[679] Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde des Deutschen Reichs in Berlin für die Verwaltung der im Besitz des Reichs befindlichen Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen sowie für die Ausführung der Bauten derjenigen Bahnstrecken, welche in den Reichslanden auf Kosten des Reichs ausgeführt werden. Dem R. ist die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg unterstellt, welche auch die von dem Deutschen Reich im Großherzogtum Luxemburg und in der Schweiz gepachteten Eisenbahnstrecken verwaltet. Die Generaldirektion besteht aus einem Präsidenten, drei Abteilungsvorstehern sowie administrativen, juristischen und technischen Mitgliedern (Regierungsräten) und Hilfsarbeitern.