Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Posten“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 280
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Posten. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 280. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Posten (Version vom 10.08.2022)

[280] Posten (v. ital. posto, franz. poste), diejenige Stellung, welche jemand zu einer bestimmten Verrichtung einnimmt; daher s. v. w. Amt; im Militärwesen der Ort, an dem eine Schildwache aufgestellt ist, auch diese Schildwache selbst, Wachtposten; man hat einfache oder Doppelposten, Sicherheits- u. Ehrenposten. Im weitern Sinn ist P. jede zur Sicherheit und zur Behauptung eines Punktes aufgestellte Mannschaft bis zu ganzen Bataillonen und Regimentern. Man bezeichnet diese P. nach ihrer Bestimmung als Beobachtungs-, Benachrichtigungs-, detachierte P. (zur Flankendeckung oder Verbindung), Unterstützungs-, Hauptposten etc. Solche P. wurden z. B. im 17. und 18. Jahrh., wenn die Armeen Winterquartiere bezogen hatten, zur Grenzbewachung der letztern aufgestellt. Der zwischen diesen P. geführte kleine (mehr neckende) Krieg hieß Postenkrieg. Exponierte P. sind solche, die dem feindlichen Angriff besonders ausgesetzt oder durch ihre Entfernung von der Hauptstellung mehr als die andern gefährdet sind. Postenkette nennt man jede Reihe von Wachtposten, die unter sich in direkter Verbindung stehen, während eine Anzahl größerer und auf Verteidigung angewiesener P. Postierung (Kordon) heißt; vgl. Sicherheitsdienst. – Im Jagdwesen sind P. (Rehposten) kleine, nicht kalibermäßige Kugeln von Erbsengröße, deren 4–6 in ein Gewehr geladen werden, um größeres Wild (z. B. Rehe) zu töten.

Posten (Post, v. ital. posta), eine bestimmte Summe Geld; eine zusammengehörige Partie Waren; der einzelne Ansatz in einer Rechnung, in Rechnung gebrachter Betrag (s. Buchhaltung, S. 564).