Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ostrowski“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 553
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Ostrowski. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 553. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ostrowski (Version vom 22.11.2024)

[553] Ostrowski, berühmtes poln. Adelsgeschlecht, das schon im 14. Jahrh. erwähnt wird, und dessen namhafteste Sprößlinge die folgenden sind:

1) Christinus, war unter Jagello Kastellan von Krakau und focht als dessen Heerführer in der Schlacht bei Tannenberg 1410.

2) Tomasz, Graf, einflußreicher poln. Staatsmann, geb. 21. Dez. 1739, war unter August III. Landbote und trat dann unter Stanislaus August in den Senat. Da er sich weigerte, der Targowitzer Konföderation vom 3. Mai 1791 beizutreten, verlor er seine Würden und wurde auf seine Güter in der Ukraine verbannt. Erst 1809 trat er wieder in die Öffentlichkeit hervor, ward Landtagsmarschall und nachher Präsident des Senats, welche Würde er auch in dem neuerrichteten Königreich Polen bekleidete. Aus seinen Händen empfingen die Polen ihre Konstitution. Er starb 5. Mai 1817.

3) Antoni Johann, Graf, Sohn des vorigen, geb. 27. Mai 1782 zu Warschau, studierte in Leipzig, übernahm dann die Güter seines Vaters, ließ sich aber 1806, als die Franzosen unter Murat in Warschau einzogen, in die französische Ehrengarde aufnehmen. Dem Reichstag von 1809, auf welchem sein Vater als Marschall präsidierte, gehörte O. als Landbote an. Nach dem Ausbruch des Kriegs mit Österreich wurde er Mitglied der provisorischen Regierung. Er folgte 1813 Napoleon I. nach Dresden, wohnte der Schlacht bei Leipzig bei und wurde gefangen, durfte aber nach Warschau zurückkehren. Seit seines Vaters Tod (1817) Senator-Kastellan, bildete er eine ebenso nachdrückliche wie umsichtige Opposition gegen die Willkür des Großfürsten Konstantin. Nach dem Ausbruch der polnischen Revolution 1830 ward er vom Diktator zum Oberbefehlshaber der Nationalgarde und bald darauf zum Woiwoden ernannt. Als Krukowiecki fast diktatorische Gewalt erhalten, nahm O. seine Entlassung, focht aber 6. und 7. Sept. als Freiwilliger auf Warschaus Wällen und stimmte in der Reichstagsversammlung für Kampf auf Tod und Leben. Nachdem er als Vorsitzender des Senats die Absetzung Krukowieckis ausgesprochen, folgte er dem polnischen Heer nach Modlin. Als Vorsitzender bei dem Reichstag zu Zakroczin sprach er für Fortsetzung des Kriegs, doch ward auch er zum Übertritt auf das preußische Gebiet genötigt. Im Hauptquartier zu Swiedziebno 4. Okt. 1831 entwarf O. noch das Manifest an alle Könige und Nationen Europas und suchte dann ein Asyl in Frankreich, wo er 1847 in Paris starb. Sein Vermögen wurde von der russischen Regierung konfisziert. – Sein Sohn Chrystyan Jozef O., gest. 1873 in Paris, schrieb: „Nuits d’exil“ (Par. 1835); „Semaine d’exil“ (das. 1837); „Lettres slaves“ (das. 1858).

4) Wladislaw Tomasz, Bruder des vorigen, geb. 7. März 1790 zu Warschau, focht als Hauptmann 1808 in der Schlacht bei Roscyn, zeichnete sich im Feldzug von 1812 unter dem Marschall Macdonald aus und bildete auf dem Rückzug die äußerste Nachhut. Auf dem Landtag von 1830 erschien er als Landbote von Petrikau, ward beim Ausbruch der Revolution vom 29. Mai in den Ministerrat aufgenommen, schloß mit dem Großfürsten den Vertrag wegen der Räumung Polens von seiten der Russen, ward nach Konstituierung der Gesetzgebende Versammlung zum Marschall der Landbotenkammer ernannt und verwaltete unter Chlopickis Diktatur das Departement des öffentlichen Unterrichts. Nach der Eroberung Warschaus folgte er dem polnischen Heer nach Modlin und leitete bis zuletzt die Arbeiten des Landtags. Am 6. Sept. 1831 überschritt er die preußische Grenze, kehrte aber 1862 aus der Verbannung nach Polen zurück. Er starb 23. Nov. 1869 in Krakau.

5) Teodor, ein Piarist und Professor im Warschauer Konvikt, gest. 1802 in Lemberg, veröffentlichte: „Geschichte und Rechte der polnischen Kirche“ (Warsch. 1793, 3 Bde.; neue Aufl., Pos. 1846) und ein geschätztes Werk über das „Zivilrecht des polnischen Volks“ (deutsch, Berl. 1797, 2 Bde.) sowie eine Bearbeitung des „Englischen Strafrechts“ nach Blackstone mit Bezugnahme auf Polen.