MKL1888:Oberseeamt
[302] Oberseeamt, deutsche Reichsbehörde in Berlin, welche über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Sprüche der in den Bundes-Seestaaten errichteten Seeämter entscheidet, und zwar darüber, ob einem Seeschiffer, Seesteuermann oder dem Maschinisten eines Seedampfschiffs die Befugnis zur Ausübung eines Gewerbes zu entziehen sei. Vgl. Seeamt.