MKL1888:Nationalanlehen
[3] Nationalanlehen, s. v. w. Staatsanlehen, durch die Nation gemachtes Anlehen; auch s. v. w. patriotisches oder Zwangsanlehen. Vgl. Staatsschulden.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 12 (1888), Seite 3 | |||
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[3] Nationalanlehen, s. v. w. Staatsanlehen, durch die Nation gemachtes Anlehen; auch s. v. w. patriotisches oder Zwangsanlehen. Vgl. Staatsschulden.