Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mobīlmachung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 698699
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Mobīlmachung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 698–699. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mob%C4%ABlmachung (Version vom 04.08.2024)

[698] Mobīlmachung (Mobilisierung), die Überführung des Heers aus dem Friedenszustand auf den Kriegsfuß. Dazu gehört: 1) Die Ergänzung der Feldtruppen auf volle Kriegsstärke durch Einziehen von Reserven und Beschaffen von Pferden, unter Abgabe der Kranken und Unausgebildeten, und Aufstellung der Neuformationen für das mobile Heer, wie Munitionskolonnen, Brückentrains, Proviantkolonnen etc. 2) Die Aufstellung der Ersatztruppen und der zugehörigen Handwerkerabteilungen durch Abgabe von den Truppen des stehenden Heers und Einziehen von Reserven. 3) Aufstellung der Besatzungstruppen (Landwehrinfanterie, Festungsartillerie und Pioniere, [699] Besatzungseskadrons und Ausfallbatterien), aus denen mobile Reservedivisionen und Etappentruppen entnommen werden. 4) Aufstellung der sogen. Administrationen und Branchen, d. h. Intendantur, Proviantamt, Feldpost, Lazarett- und Etappendienst für das mobile Heer, und 5) die Bildung der stellvertretenden Behörden, namentlich der General- und Brigadekommandos zum Oberbefehl über die Ersatztruppen, und Leitung des Ersatzgeschäfts. Die M. des Heers erfolgt auf Grund des Mobilmachungsplans und der von den Generalkommandos für ihren Bezirk gegebenen Ausführungsbestimmungen, der Mobilmachungsinstruktionen.