Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Minorĭtät“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 665
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Minorĭtät. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 665. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Minor%C4%ADt%C3%A4t (Version vom 14.06.2023)

[665] Minorĭtät (neulat.), Minderzahl, die bei einer Abstimmung oder Wahl sich ergebende Minderheit der Stimmen, im Gegensatz zur Stimmenmehrheit oder Majorität (s. d.). M. ist auch die Bezeichnung für diejenigen, welche bei der Abstimmung in der Minderzahl bleiben, wie man denn z. B. von einem Abgeordneten sagt, er habe mit der M. gestimmt. Minoritätsvotum, Begründung einer Ansicht, welche in der Minderheit geblieben; Minoritätspartei, diejenige Partei, welche sich in einer politischen Körperschaft einer ständigen Mehrheit gegenüber befindet und daher meistens überstimmt wird. Minoritätspolitik, das politische Verhalten der Minderheit in einer parlamentarischen Versammlung. Eine ausgesprochene und entschiedene Minoritätspolitik pflegt sich den Regierungsvorlagen wenn nicht prinzipiell ablehnend, so doch jedenfalls nicht entgegenkommend zu verhalten.