MKL1888:Militärgemeinde

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Militärgemeinde“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Militärgemeinde“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 616
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Militärgemeinde. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 616. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Milit%C3%A4rgemeinde (Version vom 20.01.2023)

[616] Militärgemeinde umfaßt alle Militärpersonen des aktiven Dienststandes (s. Aktiv), pensionierte Offiziere, solange sie den Militärgerichtsstand haben, Militärbeamte sowie die Frauen und Kinder derselben, solange sie sich im väterlichen Haus befinden. Die Dienstboten derselben gehören nur dann zur M., wenn sie ihrer Herrschaft ins Feld folgen.