MKL1888:Militärgeistliche

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Militärgeistliche“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 616
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Militärgeistliche. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 616. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Milit%C3%A4rgeistliche (Version vom 20.01.2023)

[616] Militärgeistliche haben die Seelsorge und die damit verbundenen Amtshandlungen im Heer und der Marine auszuüben. Ein evangelischer Feldpropst, dem Kriegs- und Kultusminister unterstellt, steht an der Spitze. Das Amt eines katholischen Feldpropstes ist 15. März 1873 aufgehoben worden. Bei jedem Armeekorps ist ein Militäroberprediger, bei jeder Division ein Divisionsprediger, in größern Garnisonen auch ein Garnisonprediger, und je nach Bedürfnis sind katholische Divisions- und Garnisonpfarrer oder Hilfsseelsorger (Kapläne), ferner in den Marinestationen sowie auf einzelnen Schiffen Marinepfarrer angestellt. Im Krieg werden den Divisionen und Feldlazaretten Feldprediger (kathol. Feldkapläne) beigegeben. Die Verrichtungen des niedern Kirchendienstes versehen die Militärküster. – In den 15 Militär-Seelsorgebezirken Österreichs versehen Militär-Pfarrer, -Kuraten und -Kapläne die Seelsorge. M. in Frankreich, s. Almosenier.