MKL1888:Meßstipendium
[519] Meßstipendium, in der kathol. Kirche die Summe, welche für eine zu einem bestimmten Zweck gestiftete und abzuhaltende Messe von dem Besteller der letztern gezahlt wird. Das M. wird als Beitrag zu den Kosten des Unterhalts des Priesters aufgefaßt.